Die zunehmende Dezentralisierung der Energieversorgung und die voranschreitende Digitalisierung konfrontieren die Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft mit neuen Herausforderungen im Bereich der Kommunikation.
Die immer dezentraler und volatiler werdende Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien stellt das Energieversorgungssystem vor große Herausforderungen. Gleichzeitig ist die Bedeutung einer sicheren und zuverlässigen Stromversorgung der Bevölkerung so hoch wie nie. Insbesondere die Netzbetreiber haben die wichtige Aufgabe, jederzeit eine sichere und zuverlässige Stromversorgung zu gewährleisten und diese im Fall eines flächendeckenden Ausfalls - dem sogenannten Schwarzfall - schnell wiederherzustellen.
Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, brauchen die Akteure der Energiewirtschaft krisenfeste und flächendeckende Kommunikationstechnologien, mit denen sie untereinander kommunizieren sowie Einspeisung und Verbrauch von Strom steuern können. Die technischen Anforderungen an solche Kommunikationstechnologien sind sehr hoch. Sie müssen leistungsfähig, sicher sowie flächendeckend hoch verfügbar sein und - im Bereich der Netzsteuerung - auch im Schwarzfall absolut zuverlässig funktionieren.
Diese Anforderungen werden von den Funknetzen der großen öffentlichen Mobilfunkprovider nicht erfüllt, da diese in der Regel nach Einwohnerdichte ausgebaut werden und dadurch nicht auf Flächenverfügbarkeit auf dem Land ausgerichtet sind. Gerade dort befinden sich jedoch häufig die aufgrund der Energiewende zunehmend dezentralen Netz- und Erzeugungsanlagen, die gesteuert werden sollen. Zusätzlich ist in öffentlichen Netzen eine Priorisierung von netzdienlichen und kritischen Schaltbefehlen auch und gerade im Krisenfall bei weitem nicht so wirkungsvoll zu realisieren, wie in exklusiven Frequenzbereichen. Das gleiche gilt für eine ausreichende Batteriepufferung, um im Schwarzfall weiter verfügbar zu sein.
Die Eignung der 450-MHz-Frequenz und die kommende Frequenzvergabe
Die Anforderungen der Energiewirtschaft können am besten in einem exklusiven Funknetz im Frequenzbereich von 450 MHz erfüllt werden. Ein solches Funknetz bietet aufgrund der Frequenzeigenschaften die notwendige Gebäudedurchdringung und erfordert zudem verhältnismäßig wenig Antennenstandorte in der Fläche. Dadurch ist es im Vergleich zu anderen Funknetzen nicht nur technisch besser geeignet, sondern lässt sich auch deutlich einfacher und kostengünstiger errichten und betreiben. Die bestehenden Frequenzzuteilungen im 450-MHz-Frequenzband laufen im Jahr 2020 aus. Die Bundesnetzagentur plant aktuell das zugehörige Vergabeverfahren. In Gesprächen mit dem BDEW und Betreibern kritischer Infrastrukturen des Sektors hat sich die Bundesnetzagentur mehrfach dafür ausgesprochen, diese Frequenzen für die Anwendungen kritischer Infrastrukturen zur Verfügung zu stellen.
Es konnte bisher allerdings nicht das erforderliche Einvernehmen mit Bund und Ländern hergestellt werden, da letztere sowie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) für diese Frequenzen Bedarfe der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) angemeldet haben. Diese verfügen jedoch bereits über diverse exklusive Frequenzzuteilungen, beispielsweise im Bereich 700 MHz während Betreiber kritischer Infrastrukturen der Energiewirtschaft bislang noch keine Zuteilungen innehaben.
Seit Frühjahr 2018 liegt das Verfahren zur Entscheidung bei der für Frequenzpolitik zuständigen Fachaufsicht der Bundesnetzagentur (BNetzA), dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Im Rahmen der interministeriellen Abstimmung hat sich das BMVI mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem BMI und dem Bundesverteidigungsministerium auf die Durchführung einer Studie verständigt, die die Bedarfe und Lösungen für kritische Infrastrukturbetreiber (Fokus Energiewirtschaft) und BOS untersuchen soll. Diese Studie wurde im Februar 2019 beauftragt und soll bis Mai 2019 vorliegen. Der BDEW sowie Vertreter von Mitgliedsunternehmen wurden im Rahmen der Studie bereits als Experten angehört.
Der BDEW setzt sich bereits seit Jahren bei den beteiligten Ministerien auf Bundes- und Landesebene dafür, die Frequenz für die Nutzung durch die kritischen Infrastrukturen und insbesondere die Energiewirtschaft zu widmen. BDEW und VKU haben nun aktuell gemeinsam ein Positionspapier (siehe unten) erarbeitet und u.a. an die zuständigen Bundesminister der beteiligten Ministerien sowie an das Bundeskanzleramt gesandt. Zudem werden wir dies in den nächsten Wochen in Gesprächen vorstellen.
Es bedarf einer Entscheidung durch das zuständige BMVI, spätestens bis zur parlamentarischen Sommerpause 2019. Grundlage ist die laufende Studie. Die BNetzA soll die Nutzung der 450-MHz-Frequenz für kritische Infrastrukturen anschließend zügig durch eine entsprechende Widmung im Frequenzplan und im Rahmen eines transparenten, offenen und diskriminierungsfreien Zuteilungsverfahrens auf Grundlage eines nationalen Betreibermodells umsetzen. Für die Rolle des Funknetzbetreibers wird es innerhalb der BDEW-Mitgliedsunternehmen mehrere Interessenten geben, unter denen die BNetzA im Vergabeverfahren denjenigen auswählen soll, welcher nach objektiven Kriterien am besten geeignet ist.