Drucken

Pressestatement

BDEW zur Klimageld-Debatte

Die Bundesregierung hat angekündigt, das geplante Klimageld erst 2027 einführen zu wollen. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„2027 ist definitiv zu spät. So richtig und unverzichtbar es ist, den Kohlendioxid-Ausstoß für das Erreichen der Klimaziele immer stärker zu belasten: Auf der anderen Seite muss es für die Bürgerinnen und Bürger Entlastungen geben. In diesem Jahr wird die Pro-Kopf-Belastung durch den nationalen Kohlendioxidpreis 186 Euro betragen. Dem steht bislang eine direkte Entlastung des Haushaltstromverbrauchs von durchschnittlich 35 Euro pro Kopf durch den Wegfall der EEG-Umlage gegenüber. Hinzu kommen noch die Fördermittel des Bundes für den Heizungstausch. Der CO2-Preis wird Jahr für Jahr steigen und nach BDEW-Berechnungen 2026 bei 230 Euro pro Person liegen (2025: 219 EU).

Diese Zahlen zeigen: Wir brauchen ein sozial gerechtes Klimageld. Energie- und Klimapolitik können nur erfolgreich sein, wenn die Akzeptanz in der Bevölkerung für tiefgreifende klimapolitische Maßnahmen erhalten bleibt. Die Bundesregierung muss deshalb jetzt dieses Instrument konkret ausarbeiten und die notwendigen technischen Voraussetzungen zur Auszahlung des geplanten Klimageldes zwingend noch in dieser Legislaturperiode schaffen. Dies ist gerade auch für die Handlungs- und Reaktionsfähigkeit des Staates im Falle zukünftiger Krisen wichtig: Mit dem Klimageld stünde endlich ein effizienter und schnell einsatzbarer Mechanismus bereit, mit dem die privaten Haushalte direkt und unkompliziert entlastet werden könnten. Über ein solches Instrument verfügt der Staat bislang nicht.“

Suche