Am 1. Januar 2016 trat das „Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG)“ in Kraft und wurde in der Folge insbesondere durch das „KWKG/EEG-Änderungsgesetz 2016“ und zuletzt das „Mieterstromgesetz 2017“ geändert. Ergänzende Vorschriften finden sich in der KWKAusV, welche zum 18. August 2017 in Kraft trat. Darüber hinaus sind zahlreiche weitere neue Regelungen wie beispielsweise Änderungen der Fördervoraussetzungen für KWK-Strom im Gesetz verankert worden.