Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) wurde zuletzt zum 1. Januar 2017 (EEG 2017), zum 21. Dezember 2018 (EnSaG), zum 17. Mai 2019 („NABEG 2.0“) und zum 26. November 2019 („Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen“, „Energiedienstleistungs-Änderungsgesetz“), z.T. rückwirkend umfassend novelliert.
Ein einheitliches Verständnis der beteiligten Akteure zu den teils komplexen gesetzlichen Regelungen ist für eine reibungslose Umsetzung des EEG und der Verordnungen erforderlich. Daher stellt der BDEW seinen Mitgliedern sowie der Öffentlichkeit die Umsetzungshilfe zum EEG 2017 - Empfehlungen für Netzbetreiber zur Umsetzung des Gesetzes für den Ausbau Erneuerbarer Energien - zur Verfügung.