Für die Windenergie an Land wurde die EU-Notfall-Verordnung zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien in § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) umgesetzt. Das BMWK hat nun am 28. April 2023 den Entwurf eines Vollzugsleitfadens zu § 6 WindBG in die Verbände- und Länderanhörung gegeben. Der Vollzugsleitfaden zielt auf eine bundeseinheitliche, einfache und schnelle Anwendung der Regelung in den behördlichen Genehmigungsverfahren.
Der Vollzugsleitfaden ist grundsätzlich zu begrüßen und adressiert die wesentlichen Vollzugsfragen. Allerdings bleiben einige, wichtige Fragen noch unbeantwortet, die der BDEW in seiner Stellungnahme vom 16. Mai 2023 [anbei] adressiert hat. Den wichtigsten Anpassungsbedarf sieht der BDEW darin, den Vollzugsleitfaden verbindlich und vorrangig zu den Länderleitfäden auszugestalten und den Anwendungsbereich auf Fälle zu erstrecken, in denen Pläne für ein Windenergiegebiet nach der Begründung der gerichtlichen Entscheidung nicht wegen UVP- oder artenschutzrechtlichen Fehlern für unwirksam erklärt wurden.