Stromverteilnetzbetreiber sind gemäß Beschluss der BNetzA (BK6-22-300) vom November 2023 zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüsse nach § 14a EnWG verpflichtet, ein bundeseinheitliches Format für die Veröffentlichung von netzorientierten und präventiven Steuerungshandlungen zu entwickeln.
Bundeseinheitliche Empfehlungen des BDEW
Der BDEW hat diese Aufgabe für die Verteilnetzbetreiber übernommen und unter umfangreicher Beteiligung aller relevanten Marktpartner und in enger Abstimmung mit der Bundesnetzagentur bundeseinheitliche Empfehlungen für ein Format zur Umsetzung der Veröffentlichungspflichten nach Ziffer 8.4. der Anlage 1 zum Beschluss (BK6-22-300) erarbeitet. Zur Abstimmung des Formats trugen zwei Workshops der Bundesnetzagentur, eine öffentliche Konsultation des BDEW vom August bis September 2024 sowie eine weitere Konsultation der Bundesnetzagentur im Oktober 2024 bei, die mit einer Konsultationssitzung im November 2024 abgeschlossen wurde. Die Verbindlichkeit der Formatempfehlungen wird in Kürze durch eine Mitteilung der Bundesnetzagentur bestätigt werden.
Die Empfehlungen des BDEW für ein bundeseinheitliches Format zur Veröffentlichung von Steuerungshandlungen nach § 14a EnWG finden Sie hier.
Umsetzung auf VNBdigital
Im Sinne der Transparenz sind Netzbetreiber gemäß Ziffer 8.4. der Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-300 verpflichtet, Informationen über Steuerungshandlungen nach § 14a EnWG über eine gemeinsame Internetplattform zu veröffentlichen. Die Umsetzung dieser Veröffentlichungspflichten erfolgt auf VNBdigital, dem gemeinsamen Internetportal aller Stromverteilnetzbetreiber in Deutschland, das vom BDEW betrieben wird.
Veröffentlichungen über vorgenommene Steuerungshandlungen haben erstmalig ab dem 1. März 2025 auf VNBdigital zu erfolgen. Der BDEW wird zur weiteren Unterstützung eine Anwendungshilfe zur Verfügung stellen.