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24-Lieferantenwechsel

BDEW-Anwendungshilfe zum Netzbetreiber-Wechsel für die Sparte Strom.
 

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© Madhourse / Picture Alliance

Der BDEW hat die Anwendungshilfe Marktprozesse Netzbetreiberwechsel Sparte Strom aufgrund der neuen Regelungen der BNetzA-Festlegung für einen beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel in 24 Stunden (BK6-22-024) veröffentlicht, die mit einer BNetzA-Mitteilung begleitet wird und ab dem 4. April 2025 umzusetzen ist. Der BDEW begleitet aktiv die weiteren Umsetzungsschritte durch die Ausgestaltung der Datenformate und Entscheidungsbaum-Diagramme sowie praxisorientierte Anwendungshilfen.

Die BNetzA hat am 21. März 2024 die Festlegung zur Umsetzung eines beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsels in 24 Stunden (24h-LFW) erlassen (zu den Inhalten der BNetzA-Festlegung siehe BDEW News vom 17. April 2024 und 24. Juni 2024 zum BDEW-Einführungsszenario).

Aus den Regelungen der BNetzA-Festlegung ergaben sich Aktualisierungsbedarfe am aktuell gültigen BDEW/VKU/GEODE-Leitfaden „Marktprozesse Netzbetreiberwechsel“, da die in diesem Dokument erwähnten Use-Cases mit der Festlegung zum 24h-LFW angepasst wurden bzw. in der dort beschrieben Form nicht mehr existieren. Weiterhin hat sich durch den 24h-LFW die Stammdatenverteilung weitreichend verändert, sodass diese ebenfalls nicht mehr zum aktuell gültigen NB-Wechsel der Sparte Strom passen.

Aktualisierte Regelungen zum Netzbetreiberwechsel für die Sparte Strom

Der BDEW hat daher für die Sparte Strom die Prozessbeschreibung „Marktprozesse Netzbetreiberwechsel Sparte Strom“ neu aufgesetzt. Die ab dem 4. April 2025 gültige Anwendungshilfe „Marktprozesse Netzbetreiberwechsel Sparte Strom“ beschreibt die durchzuführenden Marktprozesse, wenn die Verantwortung eines Netzbetreibers für eine Lokation z.B. Marktlokation, Messlokation auf einen anderen Netzbetreiber übergeht. Wird sich die Marktpartner-Identifikationsnummer eines Netzbetreibers an einer Lokation ändern, ist diese Prozessbeschreibung anzuwenden. Hierzu zählen z. B. Netzbetreiberwechsel durch Konzessionsübergänge, Netzverkäufe oder Ausgründungen von Tochtergesellschaften. Des Weiteren werden in der veröffentlichten Anwendungshilfe notwendige Folgeprozesse beschrieben. Auch neu einhergeht mit dieser Prozessbeschreibung die Einführung der Paket-ID.

Im August 2024 werden die erforderlichen Datenformate zu der Thematik „Netzbetreiberwechsel“ zur Konsultation gestellt. Das Procedere zur Einführung der Paket-ID ist aktuell in Vorbereitung, hierzu hält der BDEW ebenfalls informiert.

Unveränderte Regelungen zum Netzbetreiberwechsel für die Sparte Gas

Für die Sparte Gas gelten die Regelungen der BDEW/VKU/GEODE-Leitfaden „Marktprozesse Netzbetreiberwechsel“ unverändert. Für eine bessere Lesbarkeit wird der BDEW den bestehenden Leitfaden in der kommenden Zeit auf die Sparte Gas reduzieren. 

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