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Abschluss des BNetzA-Festlegungsverfahrens zur GeLi Gas 2.0 bis Ende 2023 erwartet

BDEW setzt sich für eine Abschichtung der Themen ein.

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© Jens Büttner / Picture Alliance

Die BNetzA hat das BNetzA-Festlegungsverfahren zur Abänderung der bestehenden Festlegung zum Lieferantenwechsel (BK7-19-001, GeLi Gas 2.0) wieder aufgegriffen und plant dieses bis Ende 2023 abzuschließen. Der BDEW hat zu dem Verfahren erneut Stellung genommen und setzt sich für eine Abschichtung der Themen ein.

Die BNetzA hat im August 2023 das aufgrund von Maßnahmen zur Krisenbewältigung unterbrochene BNetzA-Festlegungsverfahren zur Abänderung der bestehenden Festlegung zum Lieferantenwechsel (BK7-19-001, GeLi Gas 2.0) wieder aufgegriffen. Das BNetzA-Festlegungsverfahrens soll bis Ende 2023 abgeschlossen werden. Nach aktuellem Stand avisiert die  BNetzA eine Umsetzung der Regelungen zum 1. April 2025 bzw. 1. Januar 2026.

Fokusthemen des BNetzA-Festlegungsverfahrens sind die Weiterentwicklung der GeLi Gas-Prozesse, die Einführung von AS4 für die Sparte Gas sowie die Einführung eines elektronischen Preisblattes für die Sparte Gas.

Die am BNetzA-Festlegungsverfahren beteiligten Verbände hatten die Möglichkeit zum aktuellen Verfahrensstand erneut Stellung zu nehmen. Der BDEW spricht sich in seiner Stellungnahme für eine Abschichtung der Themen ein, da sich die Rahmenbedingungen für die Sparte Gas seit Start des BNetzA-Festlegungsverfahrens im Jahr 2019 grundlegend verändert haben.

Zentrale Maßgabe für den Abschluss des BNetzA-Festlegungsverfahrens zur GeLi Gas 2.0 muss aus Sicht des BDEW die Vermeidung von stranded investments sein. Der BDEW unterstützt zur Stärkung der IT-Sicherheit die Einführung von AS4 für die Sparte Gas. Die Kernprozesse zum Lieferantenwechselprozesse hingegen sollten insbesondere aufgrund des laufenden europäischen Legislativvorhabens zur Gasbinnenmarkt-Richtlinie bzw. -verordnung unangetastet bleiben. Die Einführung eines elektronisches Preisblattes für die Sparte Gas unterstützt der BDEW nur in Verbindung mit der Schaffung von echten Mehrwerten, d.h. in Verknüpfung mit einer Standardisierung der Abrechnungsregeln.

Der BDEW hält die Mitgliedsunternehmen zu den weiteren Entwicklungen informiert.

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