Bereits im Juni 2014 hatte die Bundesnetzagentur ihre Vorschläge zum Festlegungsverfahren zur Änderung des Bilanzkreisvertrages (BK6-14-044) zur Konsultation gestellt. Ziele der Änderungen sind, zukünftig missbräuchliches Verhalten von einzelnen Bilanzkreisverantwortlichen zu verhindern und die Wahrscheinlichkeit eines tatsächlichen Schadenseintritts zu reduzieren.
In seiner Stellungnahme vom 7. Juli 2014 hat sich der BDEW sehr kritisch zu den Änderungen des Bilanzkreisvertrages geäußert. Insbesondere lehnt der BDEW den Vorschlag der Bundesnetzagentur ab, das Instrument der nachträglichen Meldung von Fahrplanänderungen zu verbieten. Wenn dieses Instrument verboten wäre, würde es den Marktparteien deutlich erschwert, kurz vor dem Lieferzeitpunkt z.B. aufgrund verbesserter Prognosen von Einspeise- und Verbrauchsverhalten den Intraday-Markt dafür zu nutzen, die Vorgabe der Stromnetzzugangsverordnung nach einem ausgeglichenen Bilanzkreis einzuhalten. Es ist zu befürchten, dass die bislang positive Entwicklung des liquiden deutschen Intraday-Marktes zurückgedreht wird und die Systemsicherheit sich gravierend verschlechtert.
Nach Auffassung des BDEW haben die bisherigen Vorschläge schwerwiegende Folgen für die Liquidität des Intraday-Marktes und die gesamte Marktentwicklung in Deutschland.
Die Ergebnisse der Konsultation wurden am 17. September 2014 in einem Workshop der Bundesnetzagentur mit Bilanzkreisverantwortlichen, Übertragungsnetzbetreibern und Verbänden diskutiert. Die Sichtweise des BDEW wurde beim Workshop sowohl von anderen Verbänden als auch von den Bilanzkreisverantwortlichen geteilt. Die Bundesnetzagentur hat als Reaktion auf die erheblichen Bedenken der Marktparteien die Workshop-Teilnehmer gebeten, alternative Lösungen zur Vermeidung von missbräuchlichem Verhalten einzusenden.
Alternative Lösungen gesucht
Der BDEW spricht sich daher in seiner Stellungnahme vom 31. Oktober 2014 dafür aus, die Änderungsvorschläge zunächst auszusetzen und eine umfassende Analyse durchzuführen, wie durch die verbesserte Nutzung bestehender und neuer Instrumente Fehler im Fahrplanmanagement und missbräuchliches Verhalten frühzeitig identifiziert und vermieden werden können.
So steht den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) bereits heute die Möglichkeit einer detaillierten Geschäftspartnerprüfung offen. Des Weiteren sollte die Weiterentwicklung bei der Bereitstellung von Sicherheitsleistungen beim diskriminierungsfreien Netzzugang geprüft werden. Hier liegen bereits Erfahrungen im Gasmarkt vor, die für den Strommarkt adaptiert werden können.
Zudem stehen den ÜNB seit dem 1. Oktober 2014 über das Energieinformationsnetz weitere Daten zur Plausibilisierung der Fahrplanmeldung zur Verfügung. Die zusätzliche Nutzung der Daten aus den sog. MaBiS-Prozessen kann diese Überprüfung weiter verbessern, sodass ausreichende Möglichkeiten zur Vermeidung von Missbrauch vorliegen.
Die Bundesnetzagentur hat am 19. November 2014 ein Konzept zur Intraday-Fahrplananmeldung und zur nachträglichen Fahrplananmeldung nach dem neuen Bilanzkreisvertrag veröffentlicht. Die darin vorgestellten Eckpunkte gehen zwar nach Auffassung des BDEW in die richtige Richtung, lassen jedoch sehr viel Interpretationsraum. Zudem gehen die Eckpunkte für eine effiziente Abwicklung der Geschäftsprozesse nicht weit genug. Nach Auffassung des BDEW sollte die Bundesnetzagentur die Marktparteien bei der Ausgestaltung dieser Eckpunkte unbedingt einbinden. Nur so lassen sich teure Fehlentwicklungen vermeiden.
Die Bundesnetzagentur hat zur Diskussion der Eckpunkte einen weiteren Workshop angekündigt, der im Januar 2015 stattfinden soll. Zudem steht der BDEW auch im bilateralen Kontakt, um gemeinsam eine praktikable Lösung zu erreichen.