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Aufbauhilfe in Milliardenhöhe ermöglicht langfristige Sanierung und Rechtssicherheit

Der Wiederaufbaufond sichert finanzielle Hilfen in Milliardenhöhe. Bei der Ausgestaltung der Hilfe als Sondervermögen orientiert man sich an der Vorgehensweise des Bundes und den guten Erfahrungen in einigen Ländern nach der Flut 2013. Da der Wiederaufbauprozess mehrere Jahre dauert, ist die Laufzeit des Sondervermögens nicht befristet.

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© Lara Beichler / Shutterstock

Nach den Soforthilfen in Höhe von 800 Millionen Euro ist die Einrichtung eines nationalen Fonds für Wiederaufbauhilfe in den vom Hochwasser verwüsteten Regionen am 7. September 2021 verabschiedet worden. Den Fluthilfefonds hatten Bund und Länder gemeinsam eingerichtet. Von den geplanten 30 Milliarden Euro Gesamtvolumen sind zwei Milliarden Euro dafür vorgesehen, Schäden an der bundeseigenen Infrastruktur zu beseitigen, also an Autobahnen und Schienenwegen. Diese Kosten trägt der Bund. Der Rest des Sondervermögens soll für Schäden an landeseigener und an kommunaler Infrastruktur sowie an Privateigentum verwendet werden. Der Bund füllt den Topf zunächst mit 16 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt. Mit dem Wiederaufbaufonds stehen jetzt die finanziellen Hilfen für den Wiederaufbau und die Schadensbeseitigung zur Verfügung. Was nun nach der akuten Wiederherstellung, zum Teil im Notbetrieb, der Infrastruktur nötig ist, ist Rechtssicherheit und ein pragmatisches Vorgehen. Nicht alle zerstörten Gebäude können beispielsweise am alten Standort wiedererrichtet werden. Der nachhaltige Schutz vor Gefahren durch Starkregen und Hochwasser spielt dabei eine wichtige Rolle. Wichtig ist auch die Frage der Schadensregulierung durch die Versicherungen.

Erfolgsfaktoren sind in diesem Zusammenhang eine schnelle und unkomplizierte praktische Handhabung der Hilfen aus dem Aufbaufonds. Insbesondere den Unternehmen aus der Energie- und Wasserwirtschaft sollten beim schnellen Wiederaufbau keine Steine in Form komplizierter Abrufvoraussetzungen und Nachweise in den Weg gelegt werden. Ebenso sollten auch weiterhin für dringende Infrastrukturmaßnahmen vereinfachte Verfahren gelten, um teils erhebliche Zeitverzögerungen zu vermeiden.

Mittelfristig sollten die vergangenen Entwicklungen betrachtet und hinsichtlich Verbesserungspotenzial analysiert werden, wie die Einbindung der Energie- und Wasserwirtschaft vor Ort und der Umgang mit Krisenfolgen noch besser und für alle Akteure transparenter funktionieren kann. Ebenso müssen mit Blick auf eine sachgerechte Klimafolgenabschätzung Hochwasserkartierungen angepasst und Planungsgrundlagen, beispielsweise Eintrittswahrscheinlichkeiten von Extremereignissen, hinsichtlich ihrer zukünftigen Validität überprüft werden. Dabei müssen auch schwierige Fragen, wie die nach veränderten Bebauungsgebieten, ergebnisoffen und zeitgleich mit einem hohen Maß an Sensibilität und Unterstützung für die betroffenen Menschen vor Ort adressiert werden.

„Nur wenn wir den Wiederaufbau schnell und pragmatisch umsetzen und dabei aus den vergangenen Ereignissen lernen, lassen sich die Auswirkungen der derzeitigen Lage und zukünftiger Extremwetterereignisse effektiv in den Griff bekommen.“
Sebastian Winter, Leiter der Koordinierungsgruppe Hochwasser des BDEW

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