Die Grundsätze der Zusammenarbeit und die Verfahrensordnung zum Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz wurden überarbeitet und sind ab 1. Mai 2020 gültig.
TAR-Niederspannung
Die Grundsätze der Zusammenarbeit regeln die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und Elektrotechniker-Handwerk beim Anschluss elektrischer Anlagen gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Die zugehörige Verfahrensordnung regelt den Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz. Die vom BDEW mit dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) vereinbarten Richtlinien verfolgen ausschließlich den Zweck, die Sicherheit Energieversorgung zu fördern.
Beide Dokumente wurden aufgrund normativer Anpassungen wie der „TAR-Niederspannung“ überarbeitet und beinhalten darüber hinaus redaktionelle Anpassungen. Die vom Bundes-Installateurausschuss (BIA) abgestimmten Dokumente wurden durch die Hauptgeschäftsführungen von BDEW und ZVEH bestätigt und sind ab 1. Mai 2020 gültig.