Mit dem Apllicability Statement 4 (AS4) soll die Datenübertragung in der Energiewirtschaft mittels elektronischer Verschlüsselung und Signatur vor unbefugtem Zugriff und Manipulation geschützt werden. AS4 ist ein sicheres, auf Web-Services (SOAP/XML) basierendes, Übertragungsprotokoll für den EDI-Datenaustausch, das einen Ersatz für alte Protokolle wie E-Mails oder S/MIME bereitstellt. Seit dem 01. April 2024 ist die Nutzung von AS4 für die Marktkommunikation im Stromsektor bereits verpflichtend, für Unternehmen im Gassektor wird sie ab dem 1. April 2025 ebenfalls verpflichtend sein. Ein Versäumnis der Frist kann ernstzunehmende Folgen mit sich tragen.
Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss BK7-19-001 die Einführung des AS4-Protokolls als neuen Standard für den elektronischen Datenaustausch im Gassektor beschlossen. Diese Umstellung betrifft alle relevanten Marktteilnehmer, darunter Netzbetreiber, Lieferanten, Messstellenbetreiber, Bilanzkreisverantwortliche und den Marktgebietsverantwortlichen. Ziel ist es, die Marktkommunikation sicherer, standardisierter und effizienter zu gestalten. AS4 wird für alle relevanten Marktprozesse im Gassektor verpflichtend. Dazu gehören:
- GeLi Gas (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Gas)
- GaBi Gas (Bilanzierungsprozesse für Gas)
- KoV-Prozesse (Kooperationsvereinbarung für Gasnetzbetreiber)
Diese Prozesse umfassen unter anderem die Anmeldung neuer Lieferanten, die Übermittlung von Messwerten und Abrechnungsinformationen.
Umsetzungsstand
Nach den Erkenntnissen des BDEW sind bisher nur ca. etwas mehr als die Hälfte aller Marktpartner umgestellt und ca. 20 Prozent befinden sich zurzeit im Prozess, um die benötigten Kommunikationsverbindungen auf AS4 umzustellen. Zusätzlich fehlen dem Vernehmen nach noch hunderte von benötigten Zertifikaten der Marktpartner, insbesondere bei den Netzbetreibern und weiteren zentralen Marktteilnehmern. Der BDEW weist daher erneut auf die Dringlichkeit der Thematik hin und bittet Mitgliedsunternehmen tätig zu werden, um die Versorgungssicherheit im Bereich Gas zu gewährleisten.
Wer die Umstellung jetzt nicht unverzüglich veranlasst, wird nach Kenntnis des BDEW die Umstellung in der Regel nicht mehr rechtzeitig vollziehen können. Bereits die rechtzeitige Bereitstellung der AS4-Zertifikate ist bei jetziger Antragstellung laut Marktteilnehmer nicht mehr gewährleistet. Auch wenn sehr viele Marktteilnehmer sehr kurz vor Ende der Frist zugleich umstellen wollen würden, könnte dies zu Verzögerungen führen.
Konsequenzen bei Nichtumsetzung von AS4
Netzbetreiber und Lieferanten sind vertraglich verpflichtet, die Kommunikationsvorgaben der BNetzA einzuhalten. Der Weiterbetrieb des bisherigen Übertragungswegs „E-Mail" ist zwar technisch möglich, widerspricht aber der Festlegung der BNetzA. Sollten Unternehmen, die im Gassektor tätig sind, bis zum Stichtag nicht mit den neuen AS4-Protokollen zur Datenverschlüsselung arbeiten, entstehen dadurch nicht nur Lücken in der Übertragungssicherheit aufgrund veralteter Kommunikationsprotokolle, es muss zusätzlich mit Wettbewerbsnachteilen für Unternehmen gerechnet werden, die AS4 noch nicht umgesetzt haben. Siehe hierzu Mitteilung Nr. 1 zur Umsetzung des Beschlusses „GeLi Gas 2.0“ (BK7-19-001) vom 30.08.2024.
Eine andere umsetzbare technische Möglichkeit als die Kommunikation auf dem bestehenden Weg weiterzuführen, sieht der BDEW nicht, wenn die Marktkommunikation über den 1. April hinaus aufrechterhalten werden soll. Wenn die Kommunikation im bestehenden Verfahren, entgegen den Vorgaben der BNetzA, fortgeführt werden muss, sollte dies so kurz wie möglich erfolgen.
Handlungsempfehlungen
Der BDEW empfiehlt wie bisher die schnellstmögliche Umstellung auf den Übertragungsweg AS4. Die Kontaktaufnahme mit den Marktpartner und Dienstleister kann sinnvoll sein, um den Stand der Umsetzung hinsichtlich folgender Punkte zu klären: Wie der eigene Umsetzungsstand auf den Übertragungsweg AS4 ist, wie der Umsetzungsstand der jeweiligen Vertrags- und Marktpartner ist, wie kann jetzt noch schnellstmöglich umgestellt werden?
Für Unternehmen, die die Umsetzungsfrist einhalten können, ist es darüber hinaus sinnvoll, solche Vertragspartner, die die Umsetzungsfrist nicht einhalten können, noch einmal auf die Verpflichtung der Umsetzung hinzuweisen.
Dabei kann auch, sollte dies noch nicht geschehen sein, ein Hinweis auf die Aussage der BNetzA erfolgen, dass Unternehmen, die die Umstellung nicht fristgerecht gewährleisten können, mit Aufsichtsmaßnahmen der Behörde rechnen müssen.
Hier finden Sie eine vollständige Anleitung aller Regelungen zum Übertragungsweg für AS4, die Mitteilung Nr. 1 zu GeLi-Gas 2.0 vom 30.08.2024 sowie die Technische FAQ zu AS4.