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AS4 in der Sparte Strom

Bei Nich­tum­set­zung zum 1.4.2024 droht Aus­schluss aus MaKo / Anbieter von A4-Lö­sun­gen haben noch Ka­pa­zi­tä­ten für Neukunden

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© Rzoze19 / Shutterstock

In der Mit­tei­lung Nr. 3 zur Fest­le­gung zur künftigen Ab­si­che­rung der elek­tro­ni­schen Markt­kom­mu­ni­ka­ti­on Strom weist die BNetzA darauf hin, dass ab dem 01.04.2024 die Ab­wick­lung der elek­tro­ni­schen Markt­kom­mu­ni­ka­ti­on Strom mittels E-Mail unter Ver­wen­dung von S/MIME nicht mehr erfolgen darf (siehe auch den BDEW-Ar­ti­kel vom 28.08.2023: Ein­füh­rung von AS4 für die Markt­kom­mu­ni­ka­ti­on im deutschen Strom­markt). Eine Ver­säum­nis der Frist kann ernst­zu­neh­men­de Folgen haben. Mangelnde Umsetzung der Vorgaben wird sich auch auf das Fort­be­ste­hen des Lie­fe­ran­ten­rah­men­ver­trags / Netz­nut­zungs­ver­trags auswirken. Es droht ein Aus­schluss von der Teilnahme an der elek­tro­ni­schen Markt­kom­mu­ni­ka­ti­on.

Anbieter für AS4-Lö­sun­gen haben noch Ka­pa­zi­tä­ten

Einige Anbieter für AS4-Lö­sun­gen verfügen noch über Neu­kun­den­ka­pa­zi­tä­ten. Dadurch könnte bei schneller Be­auf­tra­gung und bei Wahrung der Mit­wir­kungs­pflich­ten der Zer­ti­fi­kats­neh­mer eine frist­ge­rech­te Umsetzung von AS4 zum 01.04.2024 erfolgen. Sofern Sie bisher über keine geeignete AS4-Lö­sung verfügen, gibt es diverse Anbieter, die AS4-Lö­sun­gen auch als Dienst­leis­tung mittels Cloud-Lö­sung anbieten. Empfohlen wird für eine kurz­fris­tig Lösung einen Anbieter zu nehmen, der auch das Thema AS4-Zer­ti­fi­kats­the­ma betreut.

Zum Hin­ter­grund

Aufgrund des Be­schlus­ses BK6-21-282 der Bun­des­netz­agen­tur sind alle Markt­part­ner der Sparte Strom ab 1. Oktober 2023 mit einer Über­gangs­frist von sechs Monaten zum 1. April 2024 ver­pflich­tet, die Markt­kom­mu­ni­ka­ti­on über den Über­tra­gungs­weg AS4 (Ap­p­lica­bi­li­ty Statement 4) durch­zu­füh­ren. Der BDEW und die Branche leisten mit AS4 einen wichtigen Beitrag zur zu­kunfts­si­che­ren Di­gi­ta­li­sie­rung.

Laut Beschluss der BNetzA sollen ab dem Stichtag 01.10.2023 die Über­mitt­lung sämt­li­cher Nach­rich­ten mit Transport Layer Security (TLS) für die Trans­port­si­che­rung auf das Über­tra­gungs­pro­to­koll AS4 für die folgenden Prozesse um­ge­stellt werden:

  • in Anwendung der Pro­zess­do­ku­men­te GPKE, MPES, WiM und MaBiS

Die Ab­si­che­rung der Kom­mu­ni­ka­ti­on hat dabei unter Nutzung der Smart-Me­te­ring-Pu­blic-Key-In­fra­struk­tur (Smart Me­te­ring-PKI) und unter Ein­hal­tung der hierfür geltenden kryp­to­gra­fi­schen Vorgaben für die Kom­mu­ni­ka­ti­on des Bun­des­am­tes für Si­cher­heit in der In­for­ma­ti­ons­tech­nik (BSI) zu erfolgen.

Maß­geb­lich für die Umsetzung von AS4 in der Sparte Strom sind dabei folgende Dokumente:

  • Re­ge­lun­gen zum Über­tra­gungs­weg (RzÜ) für AS4 in der Version 2.0
  • BDEW AS4-Pro­fil
  • Ein­füh­rungs­sze­na­rio zur Um­stel­lung der elek­tro­ni­schen Markt­kom­mu­ni­ka­ti­on Strom auf AS4

Die Dokumente sind unter www.​edi-​energy.​de auf­ge­führt (inklusive Le­se­fas­sun­gen aus Feh­ler­kor­rek­tu­ren). Ins­be­son­de­re bei der RzÜ 2.0 gab es in­zwi­schen zwei Feh­ler­kor­rek­tu­ren der RzÜ 2.0 vom 28.07.2023 und 12.05.2023 mit folgenden Kor­rek­tu­ren im Überblick:

  • Kapitel 1: Prä­zi­sie­rung des Re­ge­lungs­um­fangs
  • Kapitel 6: Ergänzung fehlender Metadaten
  • Kapitel 9: Korrektur des falschen Begriffs „Negativer NRR“ durch „AS4-Feh­ler­mel­dung“ mit ent­spre­chen­den Feh­ler-Codes

Unter www.​edi-​energy.​de gibt es in der Rubrik Fragen auch einen FAQ-Be­reich.

Aufgrund viel­fäl­ti­ger Markt­an­fra­gen erfolgte die Klar­stel­lung, dass die Um­stel­lung auf AS4 als voll­au­to­ma­ti­scher Prozess vor­ge­se­hen ist und ent­spre­chend die einzelnen Netz­be­trei­ber keine E-Mail erhalten sollen zur AS4-Um­stel­lung (vgl. Dokument Ein­füh­rungs­sze­na­rio). Die AS4-Adres­se ist aus den AS4-Zer­ti­fi­ka­ten abrufbar bei der Sub-CA.

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