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Augustausschreibung für Windenergieanlagen an Land erneut unterzeichnet

Insgesamt wurden 141 Gebote mit einem Gebotsvolumen von 1.433 MW bezuschlagt

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© Fokke Baarssen / Shutterstock

Nach dem von der Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlichten Ergebnis der letzten Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land im August 2023 wird der überwiegende Trend der teils massiven Unterzeichnungen der Ausschreibungsrunden nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in den letzten Jahren weiter fortgesetzt. Lag das Ausschreibungsvolumen bei der vorherigen Ausschreibung im Mai 2023 noch bei 2.866 Megawatt (MW) hatte die BNetzA aufgrund einer drohenden Unterzeichnung (§ 28 VI EEG) das Ausschreibungsvolumen für die Ausschreibung im August 2023 um ca. die Hälfte auf 1.667 MW reduziert.

Insgesamt wurden 141 Gebote mit einem Gebotsvolumen von 1.433 MW bezuschlagt. Erstmalig im Jahr 2023 lag der niedrigste Gebotswert mit Zuschlag bei 6 ct/kWh und damit weit unter dem Höchstwert von 7,35 ct/kWh. Im Vergleich zur Ausschreibung im Mai mit einer Zuschlagsmenge von 1.535 MW kann ein leichter Rückgang der Zuschlagsmenge festgestellt werden. Auch die dritte Ausschreibungsrunde im Jahr 2023 war somit unterzeichnet. Von einem für das Jahr 2023 ursprünglich vorgesehenen Gesamtausschreibungsvolumen in Höhe von 12.840 Megawatt wurden damit bisher lediglich 4.419 MW bezuschlagt. Für das kommende Jahr ist davon auszugehen, dass die BNetzA gem. § 28 Abs. 3 Nr. 1 EEG 2023 das vorgesehene Ausschreibungsvolumen für 2024 von 10.000 MW um die Mengen erhöht, die im Kalenderjahr 2023 keinen Zuschlag erhalten haben. Gleichermaßen denkbar ist allerdings auch eine Verringerung des Ausschreibungsvolumens für jeden Ausschreibungstermin in 2024 nach § 28 Abs. 6 EEG 2023, wenn eine weitere Unterzeichnung dieser Ausschreibungen zu befürchten ist.

Im Interesse eines beschleunigten Ausbaus der Windenergie an Land ist es zudem entscheidend, dass durch die BNetzA frühzeitig den für das Jahr 2024 geltenden Höchstwert für Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land gem. § 36b EEG 2023 bekanntgibt. Aktuell ist jedenfalls im Regierungsentwurf des „Solarpaketes“ keine generelle Anhebung des Höchstwertes für Wind an Land vorgesehen. Mit einer Festlegung des Höchstwerts für Ausschreibungen im Jahr 2024 durch die BNetzA ist auch in diesem Jahr nicht vor Ablauf der Anwendungszeit der alten Festlegungen zu rechnen.

Im Vergleich der tatsächlichen Zuschlagsmengen nach Bundesländern zeigt sich wiederholt ein deutliches Nord-Süd-Gefälle. Spitzenreiter im Hinblick auf die Zuschlagsmenge der letzten Ausschreibung sind erneut Nordrhein-Westfalen gefolgt von Niedersachsen und Schleswig-Holstein.



Dies geht einher mit der erfreulichen Bestrebung Nordrhein-Westfalens durch eine Änderung des Landesentwicklungsplans das Flächenziel von 1,8 Prozent aus dem Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (WindBG) von Ende 2032 auf Ende 2025 vorzuziehen. Niedersachsen plant derzeit ebenfalls, durch den Entwurf des Niedersächsischen Gesetzes zur Umsetzung des WindBG vom 16.05.2023, ein Vorziehen des landesweiten Flächenziels von 2,2 Prozent auf Ende 2026. Dennoch geht der Ausbau der Windenergie an Land derzeit zu langsam voran. Nach dem im Erneuerbare-Energien-Gesetz definierten Ausbaupfand sollen in Deutschland bis Ende 2030 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 115 Gigawatt (GW) installiert sein. Dafür ist ein jährlicher Zubau von 9 GW brutto erforderlich. Um dies tatsächlich zu erreichen, sollten die verbindlichen Flächenziele des WindBG bundesweit ohne Zwischenziel auf 2025 vorgezogen werden.

Besonders geringe Zuschlagsmengen der Ausschreibungsrunde im August 2023 sind auf die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Saarland und Bayern entfallen. Schlusslicht ist Thüringen. In der letzten Ausschreibungsrunde von August 2023 hat Thüringen tatsächlich keine Zuschlagsmenge erhalten. Die nächste Ausschreibung für Wind Onshore wird im November 2023 stattfinden. Das Ausschreibungsvolumen beträgt hierfür derzeit ca. 3.200 MW.

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