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Ausschreibungsrunde für Windenergie-Anlagen an Land

Positiver Trend trotz Unterzeichnung im Februar 2024

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© Greens and Blues / Shutterstock

Die Bundesnetzagentur hat am Freitag, den 8. März 2024 die Ergebnisse der EEG-Ausschreibung für Windenergie an Land zum Gebotstermin 1. Februar 2024 bekanntgegeben. Nach vorläufigen Zahlen erhielten 129 Angebote einen Zuschlag mit einer Zuschlagsmenge von insgesamt 1.795 Megawatt (MW), bei einem ausgeschriebenen Volumen von 2.486 MW. Obwohl auch diese Ausschreibung unterzeichnet war, wird der positive Trend seit dem letzten Jahr bei den Zuschlagsmengen weiter fortgeschrieben und bestätigt.

Die regionale Verteilung der Zuschlagsmengen ähnelt dabei denen vorausgegangener Ausschreibungen. Spitzenreiter ist Nordrhein-Westfalen, gefolgt von Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Schlusslichter sind Bayern, Sachsen sowie das Saarland.

Die steigenden Zuschlagszahlen, dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es weiterhin notwendig ist, bestehende Hemmnisse zu beseitigen, damit die Ausschreibungsvolumina ausgeschöpft und die Ausbauziele für Windenergieanlagen an Land erreicht werden (z.B. 115 GW installierte Leistung bis 2030):

Die Gründe für die anhaltende Unterzeichnung der Ausschreibungen für Windenergie an Land sind vielschichtig. Hierzu zählen Kostensteigerungen in den Lieferketten, wie auch bei der Projektfinanzierung. Insbesondere trägt die zunehmende Komplexität bei der Planung, Genehmigung und Errichtung von Windenergieanlagen zu Verzögerungen bei. Hier muss der Gesetzgeber jetzt ansetzen und für weitere Erleichterungen sorgen:

  • Durch die vielfältigen beschlossenen oder angedachten Bürgerbeteiligungsgesetze der Länder entsteht ein kaum überschaubarer Flickenteppich. Erforderlich ist eine bundeseinheitliche Regelung, die eine angemessene Beteiligung definiert und vereinheitlicht – analog zu § 6 EEG, der schon jetzt bundeseinheitlich eine Beteiligung der Kommunen vor Ort ermöglicht.
  • Das Solarpaket I sollte schnellstmöglich mit der darin geplanten Duldungspflicht für Netzanschlusskabel für Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie für Überfahrten und Überschwenkungen beschlossen werden. So kann eine erhebliche Beschleunigung der Projektrealisierung erreicht werden.
  • Um die Ausbauziele für Windenergie an Land erreichen zu können, müssen entsprechende Flächen zur Verfügung stehen. Deswegen ist es unbedingt erforderlich, dass die Bundesländer ihre Flächenbeitragswerte aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetz ohne Zwischenziel bis 31. Dezember 2027 ausweisen.
  • Auch das Verfahren zum Erhalt der Genehmigung muss dringend angepasst werden Dafür bedarf es zeitnah des Beschlusses zur Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes.
  • Weiter ist eine zügige nationale Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) für die Windenergie an Land notwendig. Zuallererst darf hier die im Solarpaket I enthaltene Erklärung der Bestandsgebiete zu Beschleunigungsgebieten nicht unnötig an der hierfür geltenden harten Frist, die schon Ende Mai 2024 ausläuft, scheitern.
  • Vor der Einführung der Rechtsverordnung zur Habitatpotenzialanalyse (HPAV) sollten die kurz vor Abschluss stehenden Arbeiten zur überlegenen Probabilistik abgewartet werden, um eine drohende Verschärfung der artenschutzrechtlichen Prüfung und damit eine erneute Verlangsamung der Genehmigungen abzuwenden.

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