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BDEW-Anwendungshilfe „Marktkommunikation zur Strom- und Gaspreisbremse: Lieferantenwechsel“ veröffentlicht

Mit den Gesetzen zur Einführung von Preisbremsen für Gas und Wärme sowie für Strom gelten für die Dauer der Preisbremsen im Rahmen des Lieferantenwechsels neue Informations- und Mitteilungspflichten vorgeschrieben.

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© Indypendenz / Shutterstock

Der BDEW ist gebeten worden, hierfür ein standardisiertes Verfahren zur Verfügung zu stellen. Die BDEW-Anwendungshilfe „Marktkommunikation zur Strom- und Gaspreisbremse: Lieferantenwechsel“ sieht einheitliche Austauschformate über E-Mail mit CSV-Datei sowie eine zentrale Veröffentlichung der E-Mailkontaktadressen Gas über den BDEW vor. Lieferanten und Netzbetreiber können so einheitlich kommunizieren. Alle Lieferanten Gas werden gebeten, bis zum 20.02.2023 ihre E-Mailkontaktdaten anhand des Formulars an den BDEW (preisbremse-LFW@bdew.de) zu melden.

Um die Unternehmen bei der Abwicklung der Preisbremsen zu unterstützen, hat der BDEW in übergreifender Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen Marktkommunikation, Vertrieb und Netzwirtschaft die BDEW-Anwendungshilfe „Marktkommunikation zur Strom- und Gaspreisbremse: Lieferantenwechsel“ erstellt.

Aufgrund der engen zeitlichen Restriktionen sowie des zeitlich befristeten Anwendungszeitraums wurde davon abgesehen, die zur Abwicklung der gesetzlichen Vorgaben benötigten Informationen per EDIFACT auszutauschen. Gewählt wurde eine leicht umzusetzende Kommunikation per E-Mail mit standardisierter CSV (NON-EDIFACT). Die Datenvorgaben für die standardisierte CSV sind in der Anwendungshilfe enthalten.

In der Sparte Strom wird für den Datenaustauschweg die E-Mail-Adresse des Ansprechpartners „Wechselprozesse“ genutzt, die im Rahmen des durch die GPKE festgelegten Use-Cases „Initialübermittlung und Aktualisierung der Kommunikationsdaten“ unter Nutzung der PARTIN ausgetauscht wird. In der Sparte Gas besteht diese Möglichkeit leider nicht und der Austausch der entsprechenden E-Mail-Kontaktadressen muss auf anderem Wege erfolgen. Die E-Mail-Adressen für den Datenaustausch der Sparte Gas, sowie die Mitteilung eines abweichenden TMZ-Jahreswertes des Netzbetreibers in der Sparte Strom ist über ein mit der Anwendungshilfe zur Verfügung gestelltes Formular bis zum 20.02.2023 an den BDEW (preisbremse-LFW@bdew.de) zu übermitteln. Diese E-Mailkontaktadressen werden zum 24.02.2023 zentral durch den BDEW in einer Gesamtliste veröffentlicht. Auf diese Weise kann jeder Marktteilnehmer einfach und transparent die erforderlichen Informationen mit dem anderen Marktteilnehmer austauschen.

Kernpunkte für die ordnungsgemäße und einheitliche Übermittlung der Informationen zu Lieferantenwechseln im Rahmen der Anwendungshilfe sind:

  • Strom und Gas: Austausch der Kommunikationsdaten als Voraussetzung für den erfolgreichen Informationsaustausch;
  • Strom und Gas: Übermittlung des neuen Lieferanten, der nach dem Lieferende des alten Lieferanten der Marktlokation zugeordnet wurde, vom Netzbetreiber an den alten Lieferanten;
  • Strom und Gas: Mitteilung der Daten für die Strom- bzw. Gaspreisbremse vom alten Lieferanten an den neuen Lieferanten;
  • Gas: Mitteilung der Jahresverbrauchsprognose von September 2022 vom Netzbetreiber an den Lieferanten;
  • Strom und Gas: Jahresverbrauch 2021 bei nicht über SLP bilanzierte, verbrauchende Marktlokationen;
  • Strom: Umrechnung von spezifischer Arbeit auf Jahresverbrauchsprognose bei Marktlokationen, die mit TLP (spezifischer Arbeit) bilanziert werden.

Die vorliegende BDEW-Anwendungshilfe beschreibt das Vorgehen zur Realisierung der Übermittlung der Daten. Die Vorbereitungen durch die beteiligten Akteure sollten spätestens im Februar 2023 abgeschlossen sein. Die aufgeführten Use-Cases sind ab dem 1. März 2023 anzuwenden.

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