Die Europäische Kommission beziffert in der Mitteilung „European Green Deal“ vom 11. Dezember 2019 die zusätzlichen Investitionen zur Erreichung der derzeitigen EU-Klima- und -Energieziele bis 2030 auf jährlich 260 Mrd. Euro. Um nachhaltige Investitionen zu fördern, muss die Europäische Union klare und langfristige Signale an die Industrie aussenden.
Grundsätzlich unterstützt der BDEW die neuen Impulse durch die Taxonomie-Verordnung für nachhaltige Investitionen. Das Kernelement der Taxonomie sind die technische Evaluierungskriterien zur Klassifizierung ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten.
Das technische Expertenwissen und die praktische Anwendungserfahrung der Industrie sind eine Voraussetzung für die Entwicklung, Überprüfung und Anpassung der Kriterien. Daher fordern die Verbände, dass mindestens 1/3 der Plattform mit Experten aus den betroffenen Industriesektoren besetzt wird. Es reicht nicht aus, die Industrie adhoc an der Erarbeitung der Kriterien zu beteiligen.
Darüber hinaus setzt der BDEW sich weiterhin intensiv u. a. dafür ein, dass der delegierte Rechtsakt zu den Kriterien alle Technologien diskriminierungsfrei berücksichtigt, die kurz-, mittel- und langfristig zur Erreichung der Klima- und Energieziele beitragen.