Mit Einführung des Regelarbeitsmarktes auf nationaler Ebene werden die ersten Weichen für einen europäisch harmonisierten Regelenergiemarkt gemäß Electricity Balancing Guideline (EBGL) gestellt. Letztere sieht eine Trennung des Regelleistungs- und Regelarbeitsmarktes vor. Im bestehenden Verfahren erfolgt die Beschaffung von Regelleistung und Regelarbeit noch gemeinsam, ab dem 2. November 2020 wird beides getrennt ausgeschrieben und beschafft. Dabei ist der Regelarbeitsmarkt dem Regelleistungsmarkt nachgelagert und bietet die Möglichkeit, Regelarbeitsgebote bis zu einer Stunde vor Echtzeit einzustellen. Die Bundesnetzagentur erhofft sich dadurch eine Intensivierung des Wettbewerbs auf dem Regelenergiemarkt.
Mit den sogenannten „free bids“ können Marktteilnehmer zudem ein Arbeitspreisgebot abgeben, ohne dass sie vorher ein Leistungspreisgebot eingestellt haben. Dementsprechend kommt dem Regelleistungsmarkt zukünftig die Funktion eines „Versicherungsprodukts“ zu, auf das nur zurückgegriffen wird, wenn der Regelarbeitsmarkt nicht funktionsfähig ist. Der Regelarbeitsmarkt hingegen bietet die Möglichkeit, kurzfristig Flexibilität zur Frequenzhaltung zur Verfügung zu stellen. Damit kein Parallelmarkt zum Intradaymarkt (ID-Markt) geschaffen wird, werden die ÜNB nicht bezuschlagte Regelarbeitsgebote an den Markt zurückgeben. Diese können dann wiederum von den Marktteilnehmern am ID-Markt eingesetzt werden.
In den letzten Jahren wurden bereits viele Anpassungen im Regelenergiemarkt vorgenommen. Diese beinhalten zum Beispiel die Umstellung auf eine tägliche Ausschreibung der Produkte und eine Verkürzung der Produktdauer auf sechs Stunden. Mit der Einführung des Regelarbeitsmarktes kommt es nun zu einer Umstellung des Bezuschlagungssystems. Insgesamt stellt dies eine erhebliche Anpassung des Marktdesigns dar. Das Konzept des Regelarbeitsmarts wurde auch im BDEW intensiv geprüft. Die besondere Herausforderung in Deutschland ist die Überschneidung des Regelarbeitsmarkts mit dem sehr erfolgreichen ID-Markt klar zu regeln. Ob sich ein Teil der Liquidität des ID-Markts auch auf den Regelarbeitsmarkt verschiebt, ist noch nicht abzusehen.
Die Einführung des Regelarbeitsmarkts auf nationaler Ebene stellt nur den Beginn einer Reihe von Anpassungen im Rahmen der europäischen Harmonisierung der Regelenergiemärkte dar. Langfristig sollen für den grenzüberschreitenden Handel von Regelarbeit für SRL und MRL in Europa die Plattformen PICASSO und MARI eingeführt werden. Mit ihrer Einführung werden Regelarbeitsprodukte dann mit einer Dauer von Viertelstunden gehandelt. Die Bezuschlagung der Gebote wird zudem – nicht mehr wie derzeit – nach dem „pay-as-bid-“, sondern nach dem „marginal-pricing-Verfahren“ erfolgen. Der BDEW spricht sich dafür aus, die anstehenden Anpassungen im Dialog mit den ÜNB und den Marktteilnehmern so behutsam wie möglich umzusetzen.
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