Für die dritte Regulierungsperiode (Gas: 2018 - 2022; Strom: 2019 -
2023) hat die BNetzA einen EK-Zinssatz für Strom- und Gasnetze von 5,12
Prozent für Altanlagen und 6,91 Prozent für Neuanlagen (jeweils vor
Steuer) festgelegt.
Fachliche Bewertung
Der BDEW hat eine fachliche Bewertung der vorliegenden BNetzA-Beschlüsse
zur Eigenkapitalverzinsung der Strom- und Gasnetze vorgenommen. Damit
stellt der BDEW seinen Mitgliedsunternehmen zusätzlich zur im Rahmen der
Konsultation erstellten BDEW-Stellungnahme sowie der Gutachten von NERA
Economic Consulting und den Professoren Hoffjan und Posch eine weitere
Hilfestellung für eine inhaltliche Bewertung der BNetzA-Beschlüsse zur
Verfügung, die letztlich auch ausschlaggebend für die Frage ist, ob
Beschwerde hiergegen eingelegt werden soll.
In der fachlichen Bewertung werden bestehende Argumente aus der
BDEW-Stellungnahme auf Basis der vorliegenden Ausführungen in den
BNetzA-Beschlüssen geschärft und neue Aspekte herausgearbeitet.
Bei der Analyse dieser Beschlüsse wird deutlich, dass methodische Fehler
beim internationalen Vergleich gemacht wurden und die Aussagekraft des
Vergleichs stark eingeschränkt ist:
Die für den Vergleich notwendige Anpassung der Kapitalstruktur (gesetzliche Regelungen zur zugestandene Eigen-/Fremdkapitalquote) ist nicht erfolgt obwohl diese erhebliche Auswirkung auf die Höhe des Zinssatzes hat.
Aufgrund von falschen bzw. selektiven Länderdaten ist der BNetzA-Vergleich so stark nach unten verzerrt, dass die Aussagekraft hinsichtlich des deutschen EK-Zinssatzes kritisch hinterfragt werden kann.
Da aufgrund dieser BNetzA-Vorgehensweise der obere Rand der Bandbreite
der EK-Zinssätze nicht korrekt dargestellt wird, hat der Vergleich nur
wenig Aussagekraft über die Angemessenheit der Zinssätze und erfüllt
somit nicht die Anforderungen der Strom- und Gasnetzentgeltverordnungen.
Die bereits in der BDEW-Stellungnahme erfolgten Ausführungen zu
methodischen Schwächen und Fehlern, die zur massiven Absenkung der
EK-Zinssätze gegenüber der zweiten Regulierungsperiode führen, werden im
Rahmen der fachlichen Bewertung der BNetzA-Beschlüsse nochmals
geschärft.
Der BNetzA-Gutachter Frontier Economics zeigt Bandbreiten bei der
Ermittlung der Zinsparameter auf. Die Behörde kann unter
Berücksichtigung der Finanzkrise, der deutschen Energiewende und der
Umsetzung in anderen europäischen Ländern diesen Spielraum nutzen, um
Unsicherheiten der Zukunft aufzufangen oder die vorhandenen methodischen
Schwächen bei der Zinsermittlung abzusichern. Beispiele in Europa
belegen, dass andere Regulierer (Österreich, Luxemburg) ihren möglichen
Ermessensspielraum besonders in der derzeitigen Situation der
Finanzkrise nutzen und die Wechselwirkungen zwischen Basiszinssatz und
Marktrisikoprämie berücksichtigen. Die BNetzA nutzt den vom eigenen
Gutachter Frontier Economics aufgezeigten Ermessensspielraum allerdings
nicht. Gemäß der Analyse von NERA Economic Consulting liegt der aktuell
für die deutschen Strom- und Gasnetzbetreiber festgelegte EK-Zinssatz um
etwa 1,5 Prozentpunkte unterhalb des europäischen Durchschnitts.
Weitere Einzelheiten können der BDEW-Bewertung der BNetzA-Beschlüsse
entnommen werden, die den Mitgliedsunternehmen auch mit Blick auf die
derzeitigen juristischen Erwägungen in den Unternehmen zur Verfügung
gestellt wird.
Rechtliche Erwägungen
Bei der Abwägung, ob Beschwerde eingelegt werden soll oder nicht,
spielen auch verfahrensrechtliche Überlegungen eine Rolle. Dies betrifft
zum Beispiel die Frage, ob die Festlegung als Ganzes oder nur Teile
davon angegriffen werden. Außerdem ist das Risiko zu bewerten, das
eintritt, wenn man keine Beschwerde einlegt, ein anderes Unternehmen
aber mit der Beschwerde die Festlegung erfolgreich angreift. Es spricht
Einiges dafür, dass ein Unternehmen, das keine Beschwerde eingelegt hat,
später ein erfolgreiches Urteil nicht für sich nutzbar machen kann.
Näheres zu diesen Rechtsfragen und Hinweise auf einschlägige
Gerichtsentscheidungen hat der BDEW in dem beigefügten Vermerk zusammen
gestellt.
BDEW-Regulierungstag
Beim BDEW-Regulierungstag am 23. November 2016 werden Referenten des BDEW, des Bundeswirtschaftsministeriums, der BNetzA, aus der Wissenschaft und aus Unternehmen über aktuelle Umsetzungsfragen und Entwicklungen der Regulierung informieren.