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BDEW-Eckpunktepapier zur Umsetzung der RED III im Verkehr

BDEW  Diskussionspapier – Vorschläge zur Weiterentwicklung des nationalen Treibhausgasquotenhandels für den Verkehr.

Die Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 (sog. RED III) ist am 31. Oktober 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Den Mitgliedstaaten wird eine allgemeine Umsetzungsfrist bis zum 21. Mai 2025 gewährt. Mit der Richtlinie werden u. a. die Vorgaben der RED II zur Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehr und zur Minderung der Treibhausgasemissionen bei Kraftstoffen weiter angehoben und fortgeschrieben. Für den Bereich Verkehr sind insbesondere die Artikel 25 bis 29 sowie Artikel 20a von Bedeutung. Darüber hinaus sind bei der Umsetzung auch die im Herbst 2023 veröffentlichten EU-Verordnungen zu den Initiativen „ReFuelEU Aviation“ und „FuelEU Maritime“ zu beachten.
In Deutschland werden die Bestimmungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie für den Verkehr über das Bundes-Immissionsschutzgesetz (Zweiter Abschnitt: Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen - §§ 37a-h) sowie in mehreren nachgelagerten Verordnungen (36., 37. und 38. BImSchV) umgesetzt. Das Schlüsselinstrument für die Erreichung von Mindestanteilen an Erneuerbarer Energie und zur Reduktion der Treibhausgasintensität von Kraftstoffen ist in Deutschland die Treibhausgasminderungsquote.
Der Verkehrssektor hat den größten Nachholbedarf beim Klimaschutz. Die Treibhausgasreduktionen stagnieren und überschreiten das dritte Jahr in Folge die Sektorziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes. Die Projektionsberichte 2023 und 2024 der Bundesregierung zeigen auf, dass ohne entschlossenes Nachsteuern trotz des im Oktober 2023 beschlossenen Klimaschutzprogrammes 2023 der Bundesregierung und des Sofortprogrammes des BMDV eine dauerhafte Verfehlung der sektoralen Jahresemissionsmengen bis 2030 und darüber hinaus absehbar sind. Bei Verfehlen der Vorgaben der europäischen Klimaschutzverordnung drohen zudem hohe Belastungen für den Bundeshaushalt durch Zukauf von Emissionszuweisungen aus anderen Mitgliedstaaten und ggf. Strafzahlungen aus Vertragsverletzungsverfahren.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft – BDEW e.V. vertritt die Interessen einer Vielzahl von Unternehmen der Energiewirtschaft, die Strom für den Verkehr, klimaneutrale Kraftstoffe einschließlich Wasserstoff sowie Biomethan und verflüssigtes Biomethan (Bio-LNG) für Erdgasfahrzeuge erzeugen und für den Endverbrauch bereitstellen. Die vom BDEW vertretenen Unternehmen nehmen regelmäßig als Dritte und in einigen Fällen auch als Verpflichtete am Treibhausgasquotenhandel teil.
Der BDEW tritt für einen technologieoffenen und marktbasierten Ansatz bei der Erfüllung der europäischen Vorgaben und nationalen Klimaschutzziele für den Verkehr unter Nutzung eines breiten Spektrums alternativer Fahrzeugantriebe und Kraftstoffe ein, da jede alternative Antriebsform spezifische Vorteile aufweist und alle Alternativen zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor erforderlich sein werden.

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