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BDEW-Eck­punk­te­pa­pier zur Umsetzung der RED III im Verkehr

BDEW  Dis­kus­si­ons­pa­pier – Vor­schlä­ge zur Wei­ter­ent­wick­lung des na­tio­na­len Treib­haus­gas­quo­ten­han­dels für den Verkehr.

Die Änderung der Er­neu­er­ba­re-En­er­gi­en-Richt­li­nie (EU) 2023/2413 (sog. RED III) ist am 31. Oktober 2023 im Amtsblatt der Eu­ro­päi­schen Union ver­öf­fent­licht worden. Den Mit­glied­staa­ten wird eine all­ge­mei­ne Um­set­zungs­frist bis zum 21. Mai 2025 gewährt. Mit der Richt­li­nie werden u. a. die Vorgaben der RED II zur Nutzung er­neu­er­ba­rer Energien im Verkehr und zur Minderung der Treib­haus­gas­emis­sio­nen bei Kraft­stof­fen weiter angehoben und fort­ge­schrie­ben. Für den Bereich Verkehr sind ins­be­son­de­re die Artikel 25 bis 29 sowie Artikel 20a von Bedeutung. Darüber hinaus sind bei der Umsetzung auch die im Herbst 2023 ver­öf­fent­lich­ten EU-Ver­ord­nun­gen zu den In­itia­ti­ven „ReFuelEU Aviation“ und „FuelEU Maritime“ zu beachten.
In Deutsch­land werden die Be­stim­mun­gen der Er­neu­er­ba­re-En­er­gi­en-Richt­li­nie für den Verkehr über das Bun­des-Im­mis­si­ons­schutz­ge­setz (Zweiter Abschnitt: Treib­haus­gas­min­de­rung bei Kraft­stof­fen - §§ 37a-h) sowie in mehreren nach­ge­la­ger­ten Ver­ord­nun­gen (36., 37. und 38. BImSchV) umgesetzt. Das Schlüs­selin­stru­ment für die Er­rei­chung von Min­dest­an­tei­len an Er­neu­er­ba­rer Energie und zur Reduktion der Treib­haus­gas­in­ten­si­tät von Kraft­stof­fen ist in Deutsch­land die Treib­haus­gas­min­de­rungs­quo­te.
Der Ver­kehrs­sek­tor hat den größten Nach­hol­be­darf beim Kli­ma­schutz. Die Treib­haus­gas­re­duk­tio­nen sta­gnie­ren und über­schrei­ten das dritte Jahr in Folge die Sek­tor­zie­le des Bun­des-Kli­ma­schutz­ge­set­zes. Die Pro­jek­ti­ons­be­rich­te 2023 und 2024 der Bun­des­re­gie­rung zeigen auf, dass ohne ent­schlos­se­nes Nach­steu­ern trotz des im Oktober 2023 be­schlos­se­nen Kli­ma­schutz­pro­gram­mes 2023 der Bun­des­re­gie­rung und des So­fort­pro­gram­mes des BMDV eine dau­er­haf­te Ver­feh­lung der sek­to­ra­len Jah­res­e­mis­si­ons­men­gen bis 2030 und darüber hinaus absehbar sind. Bei Verfehlen der Vorgaben der eu­ro­päi­schen Kli­ma­schutz­ver­ord­nung drohen zudem hohe Be­las­tun­gen für den Bun­des­haus­halt durch Zukauf von Emis­si­ons­zu­wei­sun­gen aus anderen Mit­glied­staa­ten und ggf. Straf­zah­lun­gen aus Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren.
Der Bun­des­ver­band der Energie- und Was­ser­wirt­schaft – BDEW e.V. vertritt die In­ter­es­sen einer Vielzahl von Un­ter­neh­men der En­er­gie­wirt­schaft, die Strom für den Verkehr, kli­ma­neu­tra­le Kraft­stof­fe ein­schließ­lich Was­ser­stoff sowie Biomethan und ver­flüs­sig­tes Biomethan (Bio-LNG) für Erd­gas­fahr­zeu­ge erzeugen und für den End­ver­brauch be­reit­stel­len. Die vom BDEW ver­tre­te­nen Un­ter­neh­men nehmen re­gel­mä­ßig als Dritte und in einigen Fällen auch als Ver­pflich­te­te am Treib­haus­gas­quo­ten­han­del teil.
Der BDEW tritt für einen tech­no­lo­gie­of­fe­nen und markt­ba­sier­ten Ansatz bei der Erfüllung der eu­ro­päi­schen Vorgaben und na­tio­na­len Kli­ma­schutz­zie­le für den Verkehr unter Nutzung eines breiten Spektrums al­ter­na­ti­ver Fahr­zeug­an­trie­be und Kraft­stof­fe ein, da jede al­ter­na­ti­ve An­triebs­form spe­zi­fi­sche Vorteile aufweist und alle Al­ter­na­ti­ven zur Er­rei­chung der Kli­ma­schutz­zie­le im Ver­kehrs­sek­tor er­for­der­lich sein werden.

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