Förderprogramme von großer Bedeutung für CO2-Reduktion im Gebäudebereich
Zur
Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele muss der
Primärenergieverbrauch (PEV) in Deutschland bis 2050 um die Hälfte
reduziert werden. Der Gebäudesektor hat mit etwa 35 Prozent des
Endenergieverbrauchs und einem Drittel der THG-Emissionen in Deutschland
ein beachtliches Einsparpotential. Mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE)
hat die Bundesregierung im Jahr 2014 Sofortmaßnahmen beschlossen, mit
denen bis 2020 im Gebäudebereich 25 - 30 Millionen Tonnen CO2 eingespart
werden sollen. Rund ein Drittel der Einsparungen soll hierbei über
Fördermaßnahmen realisiert werden, wie beispielsweise das
CO2-Gebäudesanierungsprogramm oder das Marktanreizprogramm. Auch der im
November 2016 vom Bundeskabinett beschlossene Klimaschutzplan 2050 betont die wichtige Anreizfunktion, die die Förderprogramme des Bundes im Gebäudebestand entfalten müssen.
Ziel der Fördervereinfachung ist zu begrüßen
Mit
der nun vorgestellten Förderstrategie sollen die bestehenden Beratungs-
und Investitionsförderprogramme grundlegend reformiert und für die
Zielgruppe leichter verständlich ausgestaltet werden. Diese
Vereinfachung der in der Vergangenheit für den Anwender teilweise schwer
zu überschauenden Förderlandschaft begrüßt der BDEW grundsätzlich. Mit
der Zusammenführung der Programme setzt die Bundesregierung zugleich ein
klares Signal, dass erneuerbare Energien und Energieeffizienz
gleichrangig zu betrachten sind.
Mit den drei aufeinander
aufbauenden Fördermodulen Beratung, Einzelmaßnahmen und systemische
Maßnahmen sollen künftig die folgenden Förderbereiche adressiert werden:
Stromeinsparung in privaten Haushalten,
Energieeffiziente Gebäude,
Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe und
Wärmeinfrastruktur.
Die
Energieberatung soll insgesamt besser mit der Investitionsförderung
verzahnt und breiter aufgestellt werden. Der kürzlich vorgestellte
gebäudeindividuelle Sanierungsfahrplan wird hierbei ab Juli 2017 als
Instrument in der Vor-Ort-Beratung zum Einsatz kommen. Zur weiteren
Vereinfachung soll das Marktanreizprogramm, das bisher in Teilen vom
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verwaltet wurde, mit den
bestehenden KfW-Programmen zusammengelegt werden.
Eine richtige
Idee innerhalb der vorgestellten Förderstrategie ist sicher auch der
sogenannte One-Stop-Shop zur Beantragung und Begleitung von
Fördermitteln. Dabei ist allerdings auf eine wettbewerbsneutrale
Ausgestaltung zu achten.
Umsetzung muss technologieoffen erfolgen
Der
vorgelegten Strategie zufolge soll die Förderung nach den Grundsätzen
der Wirtschaftlichkeit und möglichst technologieneutral erfolgen. Vor
diesem Hintergrund sieht der BDEW das geplante Auslaufen der
Brennwertkesselförderung im Jahr 2019 kritisch.
Hierzu erklärt Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, in einem Pressestatement: "Es
ist der falsche Ansatz, bestimmte Heiztechnologien sukzessive aus dem
Markt zu drängen. Gerade die Gasbrennwert-Technik ist eine
vergleichsweise kostengünstige Möglichkeit, schnell CO2 im
Heizungskeller einzusparen."
Für die Energiewende setzt das
Auslaufen der Förderung für die Gas-Brennwerttechnik ein falsches
Signal. Der langfristige Erhalt der Gasinfrastruktur ist für eine
energieträgerübergreifende Sektorkopplung von großer Bedeutung und darf
nicht durch Technologieverbote gefährdet werden. Auch die
Benachteiligung einzelner erneuerbarer Energien – hier konkret: Biogas –
kann nicht Ziel der Förderstrategie sein und sollte mit Blick auf die
Klimaziele nochmals diskutiert werden. Der BDEW wird sich hierzu mit
konkreten Vorschlägen einbringen.
In diesem Kontext wird
ebenfalls die Definition der förderfähigen Hybridsysteme diskutiert
werden müssen. Diese sollte einerseits möglichst pragmatisch und
praxistauglich ausgestaltet sein. Andererseits sollte sie jedoch offen
genug sein, um zukünftig sinnvoll erscheinende System nicht
auszugrenzen.
Diskussion um weitere Alternativen nötig
Mit
der steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungen ist 2015 ein
Förderinstrument am Veto einer Landesregierung gescheitert, das für die
Erreichung der Primärenergieeinsparungen sehr zielführend gewesen wäre.
Um den nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 zu erreichen,
braucht es eine Modernisierungsoffensive im Heizungskeller in Form einer
steuerlichen Absetzbarkeit von Investitionen in CO2-sparende und
effiziente Heizungstechnik, wie es der BDEW seit längerem fordert. Das
Thema sollte von der Bundesregierung in der Diskussion um
volkswirtschaftlich effiziente Anreizinstrumente erneut aufgegriffen
werden.
Nächste Schritte zur Umsetzung der Förderstrategie
Das zuständige BMWi erarbeitet derzeit eine Roadmap zur Umsetzung der Förderstrategie. Hierzu muss bis spätestens 2019 die gesamte Restrukturierung der Förderkulisse abgeschlossen sein, damit ab 2020 die neue Strategie in der Praxis gewährleistet ist. Die Einführung einzelner Komponenten der Gesamtstrategie erfolgt schrittweise bis 2019. Kurzfristig soll bis zum 1. Juli 2017 die Definition der förderfähigen Hybridsysteme und die Einführung der individuellen Sanierungsfahrpläne in die Vor-Ort-Beratung (BAFA) erfolgen. Die haushalts- und beihilferechtlichen Prüfungen hierzu laufen derzeit.