Der BDEW hat die unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Grant Thornton AG - durchgeführt von Herrn Professor Jonas - mit einer gutachterlichen Bewertung der BNetzA-Festlegung des Eigenkapital-Zinssatzes für Strom- und Gasnetzbetreiber zur 4. Regulierungsperiode und der ihr zugrunde liegenden Gutachten beauftragt. Das Gutachten von Herrn Professor Jonas zeigt, dass in der Festlegung fachliche Fehler gemacht wurden, die im Ergebnis dazu führen, dass die Vergütung der Netzinvestitionen nicht angemessen und wettbewerbsfähig ist. Der BDEW sieht durch diese wissenschaftliche Expertise bestätigt, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Vergütung von Netzinvestitionen im europäischen Vergleich immer schlechter wird, obwohl die Investitionsbedarfe weiter zunehmen.