Die Beschlusskammer 9 (BK9) der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 9. Dezember 2020 das Konsultationsverfahren eingeleitet zur Erhebung der Kostendaten für die 4. Regulierungsperiode (RP) (grid news 01/2021). Ein wesentlicher Kritikpunkt der BDEW-Stellungnahme ist die nochmalige Erhöhung des Datenvolumens durch umfangreiche Datenabfragen (z. B. Tätigkeitsabschlüsse gem. § 6b EnWG, Saldenlisten, Schlüsselungen) und die Erhöhung des Detaillierungsgrades (z. B. eine vollständige Liste aller Dienstleistungen sowie Verpachtungen).
Hier macht der BDEW Vorschläge wie z. B. die Einführung von Wesentlichkeitsgrenzen oder auch die Streichung einzelner Abfragen. BDEW-Forderung ist auch mit Blick auf die Corona-Sondersituation und die Anforderungen an eine hohe Datenqualität, die Abgabefrist für die Fernleitungs- und Gasverteilernetzbetreiber im regulären Verfahren einheitlich auf den 31.08.2021 zu setzen. Weitere Hinweise zu den konsultierten Unterlagen können Sie der BDEW-Stellungnahme entnehmen.
Strukturparameterabfrage für Gasverteilernetzbetreiber
Die BNetzA-Festlegung sowie die entsprechenden Dokumente zur Datenerhebung der Strukturparameter für Gasverteilernetzbetreiber zur 4. RP werden nach derzeitigem Info-Stand am 27.01.2021 auf der BNetzA-Homepage veröffentlicht. Der BDEW hatte im Rahmen der Konsultation gemeinsam mit VKU und GEODE eine Stellungnahme erarbeitet.
Die Beschlusskammer 9 der BNetzA plant, für die betroffenen Gasnetzbetreiber nach der Festlegung ein Webinar zur Befüllung des Datenerhebungsbogens und zur Klärung von Fragen durchzuführen, der Termin ist noch offen.
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