Gemeinden werden in der Regel auf der Grundlage von § 6 EEG mit 0,2 ct/kWh an den erzeugten Strommengen von Wind- und PV-Projekten finanziell beteiligt. Diese Zahlungen dienen der Akzeptanzförderung vor Ort. Damit die akzeptanzfördernde Wirkung eintritt, müssen die Bürgerinnen und Bürger wissen, dass diese Zahlungen von den Windparkbetreibern an die Gemeinde geleistet werden. Sinnvollerweise erhalten die Bürgerinnen und Bürger auch die Information, wohin die zusätzlichen Einnahmen geflossen sind, um nachvollziehen zu können, wie sie konkret vom Ausbau der Erneuerbaren Energien in ihrer Region profitieren.
Akzeptanzwirkung stärken
Nach geltender Rechtslage können die Anlagenbetreiber eine Veröffentlichung durch die Gemeinden zu den § 6 EEG-Zahlungen rechtlich nicht einfordern. Zwar könnten die Anlagenbetreiber schon jetzt selbst die Zahlungen veröffentlichen. Allerdings verfehlen eigene Veröffentlichungen die Akzeptanzwirkung in mehrfacher Hinsicht. Es werden auf dem Gemeindegebiet in aller Regel mehrere Anlagen durch verschiedene Unternehmen betrieben. Ohne zentrale Veröffentlichung durch die Gemeinde ist nicht oder nur schwer erkennbar, wie viel finanzielle Unterstützung die Gemeinde insgesamt durch Wind- und Solarenergie erhält. Außerdem sind Angaben der Unternehmen für skeptische Bürgerin-nen und Bürger meist weniger glaubwürdig als offizielle Nachrichten der Gemeinde.
Ergänzung von § 6 EEG um eine Transparenzregelung
Der BDEW hat einen Vorschlag (siehe Ende der Seite) erarbeitet, wonach die Veröffentlichung durch die Gemeinden durch ein schlankes Verfahren unbürokratisch sichergestellt wird, ohne dass die auf Grundlage von § 6 EEG geschlossenen Verträge geändert werden müssen. Mit der Transparenzregelung werden die Gemeinden zur Veröffentlichung der nach § 6 EEG empfangenen Zahlungen in ihrem amtlichen Veröffentlichungsblatt und auf ihrer Internetseite angehalten.