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BDEW-Muster für CPO Bestandsmeldungen und Nachrüstplan für Ladeinfrastruktur

Meldung von nicht mess- und eichrechtskonformer AC- und DC-Ladeinfrastruktur bei den Landeseichbehörden

Die Einhaltung der mess- und eichrechtlichen Vorgaben für die Ladeinfrastruktur ist seit langem in der Diskussion. Die Landeseichbehörden planen das geltende Recht über Anordnungen durchzusetzen, indem sie nach einer Anhörung einen individuellen Bescheid erlassen. Darin werden sie die Umrüstung zu einem bestimmten Termin anordnen. Grundlage für die Entscheidung ist entsprechend auch die Kenntnis über den aktuellen Stand der Verfügbarkeit mess- und eichrechtskonformer Lösungen sowie die individuelle Situation des Ladesäulenbetreibers. Der BDEW hatte dazu bereits zuvor informiert (BDEW-Login).

Die Landeseichbehörden hatten um die Meldung nicht eichrechtskonformer AC- und DC-Ladeinfrastruktur zum 1. April 2019 gebeten. Die eichrechtlich verpflichteten Messgeräteverwender – die Betreiber von Ladeinfrastruktur (CPO) – sollten bei den zuständigen Landeseichbehörden anzeigen, wenn und inwieweit sie die eichrechtlichen Vorgaben bisher nicht einhalten. Der BDEW hat für die Meldung ein Formular erstellt. Nur so können sie letztlich Einfluss auf den Verlauf des Verfahrens nehmen. Keine Meldung ist erforderlich, wenn die Ladeinfrastruktur schon eichrechtskonform ist oder nicht abgerechnet wird.

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