Drucken

BDEW-Position zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie

Bis zum 5. Juni 2014 muss Deutschland die europäische Energieeffizienzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt haben. Durch die Zusammenführung der beiden Vorgängerrichtlinien Energiedienstleistungsrichtlinie und KWK-Richtlinie sind viele Bereiche der Energiewirtschaft von der Richtlinie berührt. Bisher liegen nur wenige konkrete Planungen der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie vor. Der BDEW hat daher seine generelle Position zur Umsetzung der Richtlinie zusammengefasst und an das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übermittelt.

Die europäische Energieeffizienzrichtlinie (EED) ist seit dem 5. Dezember 2012 in Kraft und muss von den Mitgliedstaaten bis zum 5. Juni 2014 (18 Monate) in nationales Recht umgesetzt werden (siehe zuletzt BDEW direkt 12/2012). Nicht zuletzt die Verzögerungen durch die langwierigen Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl und die anschließenden Umstrukturierungen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie haben dazu geführt, dass die Bundesregierung bisher hinter dem Zeitplan der Umsetzung der Richtlinie zurückgeblieben ist. Um die Sichtweise der Energiewirtschaft zur EED rechtzeitig in die politische Diskussion zur Erarbeitung der gesetzlichen Grundlagen hierfür einzubringen, hat der BDEW ein entsprechendes Positionspapier erstellt und den zuständigen Stellen im BMWi vorgelegt. Das Papier dient auch der Information der Mitgliedsunternehmen über mögliche Auswirkungen der Umsetzung der Richtlinie.

Generell nimmt die EED-Richtlinie die Regelungen der Vorläuferrichtlinen auf und verschärft diese. Dabei lässt sie den Mitgliedstaaten Spielräume zur nationalen Umsetzung, um eine Anpassung an die nationalen Energieversorgungssysteme zu erleichtern. Bei einzelnen Regelungen besteht aus Sicht des BDEW aber die Besorgnis, dass ihre Umsetzung der weiteren Entwicklung zu einer effizienteren Energienutzung nicht förderlich ist beziehungsweise dieser sogar entgegensteht. Insbesondere bei der Umsetzung des Artikels 7 (Energieeffizienzverpflichtungssystem) sind marktstörende und energiepreissteigernde Maßnahmen und Instrumente zu vermeiden.

Zur kosteneffizienten und nachhaltigen Erreichung aller Ziele der Richtlinie plädiert der BDEW für

  • eine marktorientierte Umsetzung,
  • die Vermeidung zusätzlicher Energiekostenbelastungen,
  • die Schaffung des diskriminierungsfreien Marktzugangs für alle Marktteilnehmer sowie
  • den Abbau bestehender Hemmnisse für die Entwicklung der Energiedienstleistungsmärkte.

Insbesondere zum Artikel 7 und den dort vorgeschlagenen Einsparverpflichtungssystemen für Energieversorger nimmt der BDEW ausführlich Stellung. Der BDEW lehnt solche Systeme ab. Einsparverpflichtungssysteme führen unter anderem zu steigenden Energiepreisen und sind aufgrund der ungleichen Lastenverteilung zwischen Energiekunden und Gebäudebesitzern sozial unausgewogen. Zudem erfordern sie, insbesondere in dem vielschichtigen Energiemarkt Deutschlands, hohe Verwaltungskosten sowohl bei den Verpflichteten als auch bei den Behörden. Diese und weitere Gründe werden in der Position ausführlich dargelegt und erläutert. Die Position zeigt aber auch Möglichkeiten auf, die aus der Effizienzrichtlinie entstehende nationale Energieeinsparverpflichtung von ca. 2.000 Petajoule in den Jahren 2014 bis 2020 mit alternativen Maßnahmen zu erfüllen.

Ein weiterer Bereich, in den die Effizienzrichtlinie eingreift, ist das Zähl- und Messwesen sowie die daraus abgeleiteten Kundeninformationen. Zwar sind die meisten Anforderungen der Richtlinie bereits im Energiewirtschaftsgesetz verankert und werden einschließlich der Einführung intelligenter Zähler und Messsysteme schrittweise umgesetzt; bei der Abrechnung und Abrechnungsinformation geht die Richtlinie aber darüber hinaus. So kann der Kunde zukünftig bis zu viermal jährlich eine Abrechungsinformation zusätzlich zur Abrechnung erhalten. Zudem müssen Energielieferanten für einen Kunden, der mit einem fernauslesbaren Messsystem ausgestattet ist, die Verbrauchsdaten bis zu drei Jahre aufbewahren und in seiner Abrechnung aufzeigen. Auch hierzu hat der BDEW Stellung bezogen und insbesondere auf die hohe Kostenbelastung hingewiesen, die aus den Anforderungen aus den Abrechnungssystemen entstehen.

Ein weiterer Bereich, den die Richtlinie in ihrem Artikel 14 anspricht, ist die Förderung von Effizienz bei der Wärme- und Kälteversorgung. Hier ist die Weiterentwicklung der KWK-Richtlinie eingeflossen, die von der EED abgelöst wurde. Auch hierzu weist der BDEW insbesondere auf die Vermeidung von zusätzlichen Kostenbelastungen für die KWK-Technologien hin und unterstreicht den Bedarf an weiteren Maßnahmen zur Unterstützung des Ausbaus der gekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung im Sinne der Ziele der Bundesregierung.

Die Netzwirtschaft ist insbesondere im Artikel 15 der Richtlinie angesprochen. Hier fordert die Richtlinie die weitere Steigerung der Energieeffizienz von Transport und Verteilung der Energie auf dem Weg zum Endkunden. Der BDEW weist in diesem Zusammenhang insbesondere darauf hin, welche Wechselwirkungen zur derzeit diskutierten Neustrukturierung der Netzentgeltsystematik bestehen. Grundsätzlich ist aber aus Sicht des BDEW ein weiterer Eingriff in die Netzregulierung aufgrund der EED nicht erforderlich. Das deutsche System der Anreizregulierung setzt hinreichend Impulse, um die Energieeffizienz in den Strom- und Gasnetzen im wirtschaftlich sinnvollen Rahmen kontinuierlich zu steigern. Auch die Betreiber von Fernwärmenetzen haben ein wirtschaftliches Interesse an einem energieeffizienten Netzbetrieb, daher besteht aus BDEW-Sicht auch hier kein zusätzlicher Handlungsbedarf.

Zu 18 der insgesamt 30 Artikel der Energieeffizienzrichtlinie nimmt der BDEW in seiner Position Stellung. Die Argumentationen bleiben dabei noch relativ allgemein, da konkrete Umsetzungsschritte der Bundesregierung noch nicht vorliegen. Die Position dient aber gleichzeitig als Vorbereitung für detaillierte Stellungnahmen zu kommenden Vorschlägen für Umsetzungsmaßnahmen, die in den nächsten Wochen erwartet werden.

Suche