Im Rahmen des Masterplans Ladeinfrastruktur II der Bundesregierung ist die Konzeptionierung und Ausschreibung eines „Initialen Ladenetzes für E-Lkw“ unter Federführung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und Einbindung der Autobahn GmbH sowie der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur (NLL) vorgesehen. Für die Umsetzung dieses „Ladenetzes“ wurden jetzt 354 Standorte an bewirtschafteten und unbewirtschafteten Autobahnraststätten ausgewählt, an denen die Ladestationen für E-Lkw errichtet werden sollen.
In einer Informationsveranstaltung des BMDV mit Unterstützung des BDEW am 14. Mai 2024 wurde den insgesamt 98 betroffenen Netzbetreibern das Vorhaben vorgestellt. Die Autobahn GmbH wird beauftragt, die für E-Lkw-Ladeinfrastruktur an den Autobahnen erforderlichen Netzanschlüsse zu bestellen.
Der BDEW hat deutlich gemacht, dass im Sinne aller Beteiligten ein strukturierter Prozess aufgesetzt werden muss, um dieses Projekt sinnvoll und effizient zu gestalten. Vor diesem Hintergrund hat der BDEW mit den Fachgremien ein Positionspapier (siehe unten) erarbeitet, in dem die Anforderungen der Ladesäulen- und Verteilnetzbetreiber zusammengefasst sowie wesentliche Positionen daraus abgeleitet werden. Das Dokument wurde am 09. August an die Ministerien versendet. Die darin enthaltenen Hinweise und Positionen werden als Grundlage für den weiteren Prozess dienen.
Die Beantragung von Netzanschlüssen für E-Lkw-Ladehubs durch die Autobahn GmbH als Flächeneigentümer ist ggü. der sonst üblichen Bestellung durch die Ladesäulenbetreiber mit einem konkreten technischen Konzept ein Novum. Dazu kommt die begrenzte Vorerfahrung für einen optimalen und wirtschaftlichen Betrieb eines solchen Ladehubs, da in Deutschland bisher nur E-Pkw-Ladehubs realisiert wurden. Erste Lkw-Ladehubs werden privatwirtschaftlich geplant und befinden sich im Bau.
Basierend auf den erarbeiteten Fragen der Ladesäulen- und Netzbetreiber und zur Unterstützung der Errichtung der Netzanschlüsse für die E-Lkw-Ladestandorte hat der BDEW in seinem Papier daher folgende Forderungen aufgestellt:
- Klärung der offenen Fragen in einem strukturierten Prozess mit allen Stakeholdern
- Ermöglichung von flexiblen Netzanschlusskonzepten, die sowohl die Anschlusskonkurrenz als auch den weiteren Ausbaubedarf berücksichtigen können
- Klärung und Realisierung von Beschleunigungspotentialen für die Errichtung von Netzanschlüssen (z.B. Zugang zu Flächen z.B. für Umspannwerke vereinfachen, Erleichterung bei Genehmigungsverfahren)
- Adressierung und Prüfung von ggf. sich im Rahmen des Prozesses ergebender Anpassungsbedarfe bei der Regulierung (z.B. Überprüfung Leistungsentgeltthematik)
- Einführung eines OPEX-Wachstumsausgleichs zur Adressierung der steigenden Aufwände bei den VNB noch in der laufenden 4. Regulierungsperiode
- grundsätzlich Ausschreibung der Flächenbewirtschaftung zur Errichtung von E-LKW-Ladeparks