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BDEW nimmt Stellung zu BMWi-Speichergutachten

Am 23. Juni 2015 wurde ein seitens des BMWi im November 2014 an die Wirtschaftskanzlei Becker Büttner Held (BBH) vergebenes Speichergutachten veröffentlicht. Die Studie bestätigt, dass das bestehende Versorgungssicherheitsniveau bereits sehr hoch ist. Am 3. August 2015 veröffentlichte der BDEW dazu eine Stellungnahme. Der BDEW kommentiert darin die im Gutachten genannten Vorschläge.

Die vom BMWi veröffentlichte Speicherstudie "Möglichkeiten zur Verbesserung der Gasversorgungssicherheit und der Krisenvorsorge durch Regelungen der Speicher (strategische Reserve, Speicherverpflichtungen), einschließlich der Kosten sowie der wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Markt" analysiert das bestehende Niveau der Gasversorgungssicherheit und untersucht an Hand unterschiedlicher Szenarien mögliche Einschränkungen des Gasversorgungssystems. Von diesen Berechnungen leitet die Studie einen etwaigen Bedarf an zusätzlicher Absicherung gegen mögliche Bedrohungsszenarien ab und nennt sowohl verschiedene zusätzlich implementierbare Speicherkonzepte als Optionen, als auch alternative Maßnahmen, die die Gasversorgungssicherheit durch Änderungen im bereits bestehenden Rechtsrahmen verbessern könnten. Als mögliche Speicherkonzepte zeigt das Gutachten Ausgestaltungsmöglichkeiten einer strategischen Reserve sowie Speicherverpflichtungen auf. Grundsätzlich kommt die Studie zu dem Schluss, dass das bestehende Niveau der Versorgungssicherheit mit Erdgas heute bereits auf einem sehr hohen Niveau liegt.

Speicher als wesentliches Element zur Gewährleistung von Gasversorgungssicherheit

Die im Gutachten angestellten Analysen bilden eine fundierte Untersuchung hinsichtlich des derzeitigen Niveaus der Gasversorgungssicherheit. Es wird konstatiert, dass das bestehende Niveau der Versorgungssicherheit mit Erdgas bereits sehr hoch ist: Gemäß dem Gutachten würde eine Versorgungslücke in Deutschland nur in Fällen auftreten, in denen mehrere Faktoren zeitlich zusammen fallen.

Es ist zu begrüßen, dass das Gutachten den Gasspeichern, neben anderen Flexibilitätsoptionen, einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt dieses bereits hohen Niveaus der Versorgungssicherheit zuschreibt: Auch der BDEW sieht Speicher, zusammen mit diversifizierten Importquellen, grenzüberschreitenden Transportwegen, liquiden Handelsmärkten und einem Sockel an heimischer Förderung sowie der Beteiligung deutscher Unternehmen an Erdgas-Explorationsprojekten als wesentliche Bausteine für eine sichere Versorgung mit Erdgas an. Die Analysen verdeutlichen, dass eine Abhängigkeit der Versorgungssicherheit mit dem Speicherfüllstand besteht.

Das BMWi-Speichergutachten beschreibt drei Möglichkeiten zur Ausgestaltung einer Speicherreserve, die der Absicherung gegen mögliche Bedrohungen der Versorgungssicherheit dient: Zum einen eine strategische Reserve, die entweder mit Bezug zu den Fernleitungsnetzbetreibern (FNB) oder in Anlehnung an den Erdöl-Bevorratungsverband ausgestaltet werden kann. Zum anderen werden Speicherverpflichtungen als Mittel genannt, um die Vorhaltung von Füllständen durch Verpflichtung der Bilanzkreisverantwortlichen zu sichern.

Bezüglich der Speicherverpflichtungen geht das BMWi-Speichergutachten davon aus, dass die Bilanzkreisverantwortlichen die entstehenden, zusätzlichen Kosten vollständig auf den Markt umwälzen könnten. Aus Sicht des BDEW ist eine derartige vollständige Umwälzung der Kosten unwahrscheinlich. Zudem wären Bilanzkreisverantwortliche, abhängig von ihrer heutigen Speicheraktivität, unterschiedlich stark von diesen zusätzlich entstehenden Kosten betroffen.

Aus Sicht des BDEW sollte das bestehende System im deutschen Gasmarkt um eine marktlich organisierte Speicherreserve ergänzt werden, die ohne staatliche Eingriffe die Versorgungssicherheit weiter stärkt. Dazu erarbeitet der BDEW in Form eines Gutachtens einen wertschöpfungsstufenübergreifenden Branchenvorschlag einer FNB-basierten Speicherreserve. Es ist dabei jedoch von entscheidender Bedeutung, dass eine solche Speicherreserve im System zu keinem Bilanzkreisungleichgewicht führt und den Handelsmarkt auch in Extremsituationen nicht beeinflusst. Zudem muss sichergestellt sein, dass eine klare Abgrenzung der Rollen gegenüber dem Regelenergiemarkt sowie der Freigabemechanismen erfolgt. Auch der Regionalität muss dabei Rechnung getragen werden: Der regionalen Differenzierung widmet das BMWi-Speichergutachten jedoch nur ansatzweise Beachtung. Es besteht deshalb wesentlicher Konkretisierungsbedarf in der Ausgestaltung einer derartigen Speicherreserve, dem der BDEW-Vorschlag Rechnung tragen wird.

Weiteres Vorgehen: Der BDEW hat sich mit Stellungnahme vom 3. August 2015 an der Möglichkeit zur Kommentierung der BMWi-Speicherstudie beteiligt. Das BMWi plant, im Rahmen eines Sachstandberichts zum 10-Punkte-Plan im Oktober dieses Jahres auch zur Speicherthematik Stellung zu nehmen.

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