Das BMUV hat am 29. November 2024 die Verbändeanhörung zur Umsetzung der novellierten Industrieemissions-Richtlinie (IED) mit Frist 17. Januar 2025 eingeleitet. Die Umsetzung erfolgt über ein Mantelgesetz und eine Mantelverordnung. Ziel der Änderung ist es, die am 4. August 2024 in Kraft getretene Richtlinie (EU) 2024/1785 national umzusetzen.
Die Umsetzung der neuen Regelungen der IED in Deutschland sollte nach Auffassung des BDEW darauf abzielen, das bewährte immissionsschutzrechtliche Regelwerk (BImSchG, nachgelagerte Verordnungen) schrittweise und behutsam weiterzuentwickeln, rechtssichere, schnell durchführbare Genehmigungsverfahren zu ermöglichen sowie den Verwaltungsaufwand für Betreiber und Behörden erheblich zu verringern und nicht auszuweiten.
Die Entwürfe für Mantelgesetz und Mantelverordnung gehen entgegen der Zielsetzung der Bundesregierung bedauerlicherweise über eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie hinaus. Aus Sicht des BDEW werden in der Stellungnahme Änderungswünsche und Verbesserungsvorschläge dargelegt, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, Flexibilitäten der Richtlinie stärker zu nutzen und eine schlanke bürokratiearme Umsetzung der IED zu erreichen.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie im Download-Bereich.