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BDEW-Stellungnahme zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüsse (§ 14a EnWG)

BDEW begrüßt Eckpunkte der Bundesnetzagentur und erläutert Anpassungsbedarf

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© Bobeh / Shutterstock

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit der Neufassung des § 14a Energiewirtschaftsgesetz umfangreiche Festlegungskompetenzen für die Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüsse in die Stromnetze erhalten. In einem ersten Schritt hat die BNetzA Eckpunkte für eine Festlegung zur Konsultation gestellt. Diese Eckpunkte bilden die Überlegungen der Behörde für das Zielmodell der Steuerung durch die Netzbetreiber sowie für die Übergangsregelungen ab. Im nächsten Schritt folgt die Konsultation eines konkreten Festlegungsentwurfs durch die BNetzA, laut Behörde im zweiten Quartal 2023.

Wichtig ist das vorgesehene stufenweise Vorgehen, das in einem ersten Schritt, beginnend am 1. Januar 2024, statisches Steuern (d.h. mithilfe statistischer Verfahren) und in einem weiteren Schritt aber auch dynamisches Steuern ermöglichen soll. Die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen erhalten im Gegenzug für die netzorientierte Steuerung einen Anspruch auf ein pauschal reduziertes Netzentgelt. Spätestens zum 1.1.2029 sollten die technischen Voraussetzungen für das dynamische Steuern geschaffen werden.

Der BDEW hat das Thema über die vergangenen Jahre intensiv begleitet und sich für eine Ausgestaltung zur schnellen und sicheren Einbindung der neuen flexiblen Verbraucher (z. B. Wärmepumpen, Wallboxen) in das Netzsystem eingesetzt. Wir begrüßen die Eckpunkte ausdrücklich. Diese bieten die Möglichkeit, die kommenden Herausforderungen in den Niederspannungsnetzen sachgerecht zu bewältigen. Die Bedeutung der Umsetzbarkeit der Regeln findet sich erfreulicherweise an vielen Stellen in den Eckpunkten wieder.

Dennoch gibt es Anpassungsbedarf. So sehen wir den Bedarf, auch statisches Steuern dauerhaft zu ermöglichen, um eine effiziente Netztransparenz zu erreichen. So kann präventives Steuern kurative Eingriffe vermeiden. Wichtig ist auch, dass die Regelungen mit dem aktuell laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes in Übereinstimmung gebracht werden. So ist z.B. nach dem aktuellen Gesetzesvorschlag der Einbau eines intelligenten Messsystems für §-14a-Bestandanlagen bis Ende 2030 vorgesehen. 

Um die Umsetzung und den Erfolg der Regelungen im Markt zu verfolgen, schlägt der BDEW ein regelmäßiges Monitoring der Daten zum statischen Steuern vor, um schnell eventuelle negative Markteffekte entdecken und beheben zu können.

Details zu diesen und vielen weiteren Punkten finden Sie in der Stellungnahme.
 

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