Die fristgerechte vollumfängliche Umsetzung des neuen Redispatchregimes wird aufgrund von Implementierungsverzögerungen nicht möglich sein. Der BDEW ist diesbezüglich in engem Austausch mit der BNetzA und wird zeitnah zu den Ergebnissen informieren.
Vorarbeiten zum Redispatch 2.0
Der BDEW hat für den Redispatch 2.0 erfolgreich eine umfassende Branchenlösung erarbeitet und im Mai 2020 an die Bundesnetzagentur (BNetzA) übergeben. Darauf aufbauend hat die BNetzA Prozesse für den Datenaustausch, die Bilanzierung und die Netzbetreiberkoordinierung im Redispatch 2.0 konsultiert und festgelegt.
Am 1. April 2021 wurden die unter Federführung des BDEW erarbeiteten Datenformate zum Redispatch 2.0 von der BNetzA veröffentlicht und am 3. Juni durch Konkretisierungen zu einzelnen Datenformaten auf der EDI@Energy-Plattform ergänzt.
Im Rahmen des Netzbetreiberprojekts Connect+ wurde ein einheitlicher Datenweg etabliert, der allen betroffenen Parteien im Sinne der neuen Marktrolle des „Data Providers“ als nationaler Single-Point-of-Contact zum Austausch von Stamm- und Planungsdaten zur Verfügung steht.
Auf Seiten der betroffenen Unternehmen und Marktteilnehmer konnten darauf aufbauend wichtige, wenngleich zum jetzigen Zeitpunkt nicht alle Meilensteine für die Umsetzung des Redispatch 2.0 genommen werden.
Implementierungsstand Redispatch 2.0
Die erfolgreiche Umsetzung der festgelegten Datenaustauschprozesse gemäß den Festlegungen BK6-20-059 und BK6-20-061 ist Voraussetzung für die Abstimmung des bilanziellen Ausgleichs zwischen den Prozessbeteiligten.
Bei der Umsetzung des BDEW-Einführungsszenarios für den Redispatch 2.0 ist es in der Branche allerdings zu Verzögerungen gekommen, die insbesondere am derzeit noch geringen Umfang der auszutauschenden Stammdaten ersichtlich werden. Im Zuge dessen wird nach Einschätzung des BDEW und seiner Mitgliedsunternehmen die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben voraussichtlich noch nicht vollumfänglich bis zum 1. Oktober 2021 abgeschlossen sein.
Insbesondere ein koordinierter Übergang der Verantwortung für die Beschaffung des bilanziellen Ausgleichs vom Bilanzkreisverantwortlichen des Lieferanten (gegenwärtige Verantwortlichkeit) der betroffenen Anlage an den anfordernden Netzbetreiber erscheint zum 1. Oktober 2021 teilweise praktisch nicht umsetzbar, obgleich die gesetzliche Verpflichtung besteht.
BDEW-Übergangslösung zur Einführung des Redispatch 2.0
Es ist folgerichtig notwendig, dass für eine Startphase Lösungen zur Bilanzkreisbewirtschaftung gefunden werden, die einen gesicherten Einstieg in das neue Redispatchregime zum 1. Oktober 2021 ermöglichen. Deshalb arbeitet der BDEW derzeit unter Hochdruck an einer branchenweiten Übergangslösung, die ab dem 1. Oktober 2021 im Grundsatz angewendet werden soll.
Diese Übergangslösung stellt ausdrücklich keine vom Gesetz abweichende Vorgabe dar, sondern nur eine vorweggenommene Verständigung über die Ermittlung des bilanziellen Ausgleichs. Die gesetzlichen Anforderungen des Redispatch 2.0 bleiben erhalten.