Endkunden eine ausreichend dimensionierte, diskriminierungsfrei zugängliche Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Dies hatte bereits 2011 die Nationale Plattform Elektromobilität festgestellt. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die Einrichtung eines Roaming-Systems, das es dem Kunden erlaubt, an jeder Ladestation unabhängig vom Ladestationsbetreiber Strom zu beziehen und den bezogenen Strom abzurechnen. Ein wichtiges Element des Roaming-Systems sind Identifikatoren (ID), die zur Eindeutigkeit unternehmensübergreifend koordiniert werden müssen. Ein ID-Schema hat sich bereits etabliert.
In Abstimmung mit dem BMWi und den Marktpartnern wird ein kostendeckendes Entgelt für die ID-Vergabe erhoben. Interessierte Unternehmen werden künftig vom BDEW auf Antrag eine Identifikationsnummer für die Teilnahme als Provider von Elektromobilität sowie eine Identifikationsnummer für die Teilnahme als Ladesäulenbetreiber erhalten.
Weiterführende Informationen sind ab 1. März 2014 unter www.bdew-codes.de einzusehen.