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BDEW zur Novelle des Straßenverkehrsgesetzes

In seiner Stellungnahme begrüßt der BDEW, dass Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume eröffnet werden sollen, um die Treibhausgasemissionen im Verkehrsbereich zu senken und ein modernes Mobilitätssystem zu schaffen.
 

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© Kittyfly / Shutterstock

Das BMDV hat am 15. Juni mit einer eintägigen Stellungnahmefrist bis 16. Juni eine Anhörung zur Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) eingeleitet. Die Novelle öffnet vor allem den Rahmen, um nachgelagert auf dem Verordnungswege den Kommunen und Ländern mehr Gestaltungsfreiheit zu geben. In der Presseberichterstattung stehen deshalb die erweiterten Möglichkeiten zur Errichtung von Tempo 30-Zonen oder Anwohnerparkzonen im Vordergrund.

Der BDEW hat sich mit einer Kurzstellungnahme fristgerecht in die Anhörung eingebracht und darauf hingewiesen, dass im Sinne einer abgestimmten Position im folgenden Verfahren eine längere faire Frist zwingend erforderlich ist.

In seiner Stellungnahme begrüßt der Verband das formulierte Ziel, Klima- und Umweltschutz, sowie Gesundheitsschutz und städtebauliche Entwicklung zu berücksichtigen, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen. Diese sind notwendig, um die Treibhausgasemissionen im Verkehrsbereich zu senken und ein modernes Mobilitätssystem zu schaffen, das den unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort Rechnung trägt. Außerdem positiv zu bewerten ist die Möglichkeit zur Einrichtung von Sonderfahrspuren für neue Mobilitätsformen (z.B. ausschließlich elektrisch oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge).

Daneben hat der BDEW auf folgende weitere Punkte hingewiesen, die anzugehen sind:

  • Die dringend notwendige Bereitstellung von Flächen für Ladesäulen und Nebenanlagen
  • Die Anrechenbarkeit von Stellplätzen mit Lademöglichkeiten auf die erforderliche Anzahl bereitzustellender Stellplätze z.B. an Autohöfen
  • Die Ermöglichung bzw. aktive Berücksichtigung von innovativen Ladekonzepten

Die Novelle des StVG ist am 21.6. im Kabinett beschlossen worden. Sie ist ein Baustein der zwischen den Ampelparteien vereinbarten Maßnahmen im Verkehrsbereich. Darüber hinaus gehören dazu unter anderem die Änderungen an den gesetzlichen Regelungen zur LKW-Maut (stärkere Ausrichtung an CO2-Emissionen und Finanzierung Schienenprojekte aus Mauteinnahmen), Beschleunigungsmaßnahmen für Infrastrukturprojekte im Verkehrsbereich und Änderungen am Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz.

Als nächstes stehen die parlamentarischen Beratungen des StVG an, die jedoch nicht mehr vor der Sommerpause abgeschlossen werden. Wir werden das Verfahren weiter eng begleiten.

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