Die Standardisierungs- und Digitalisierungsanforderungen an Stromverteilnetzbetreiber beim Netzanschluss steigen. Für die Niederspannung hat der BDEW nun den Leitfaden zur Implementierung der rechtlichen Vorgaben überarbeitet und die Version 2.0 veröffentlicht.
Mit Blick auf das Massengeschäft in der Niederspannung wachsen bei Stromverteilnetzbetreibern die prozessualen Herausforderungen bei der Bearbeitung von Netzanschlussbegehren. Insbesondere bei PV-Anlagen, Wallboxen und Wärmepumpen steigen die Anfragen massiv an.
Die Energiewende wird nur zu bewältigen sein, wenn die Bearbeitung von Netzanschlussbegehren weiter vereinfacht, standardisiert und digitalisiert wird. Gleichzeitig stellen zunehmend gesetzliche Vorgaben weitere oder veränderte Anforderungen an die Internetseiten und Webportale der Netzbetreiber. Um Netzbetreiber bei der Umsetzung ihrer gesetzlichen Pflichten zu unterstützen, hat der BDEW in Abstimmung mit dem VDE FNN den Leitfaden mit einem entsprechenden Datenset weiterentwickelt.
Was umfasst die vorliegende Version 2.0 des Leitfadens?
- Hinweise zur Umsetzung der Vorgaben nach § 14a EnWG (einschließlich der entsprechenden BNetzA-Festlegungen) im Netzanschlussportal des Netzbetreibers
- Berücksichtigung der Vorgaben aus dem im Mai 2024 in Kraft getretenen Solarpaket
- Vorlagen zu standardisierten Informationen, die Netzbetreiber auf ihrer Website zur Verfügung stellen müssen (betrifft EEG)
- Fallbeispiele zu spezifischen Informationen, die Netzbetreiber Anlagenbetreibern nach Eingang des Netzanschlussbegehrens zur Verfügung stellen müssen (betrifft EEG)
- Hinweise zum vereinfachten Anmeldeverfahren bei Steckersolargeräten („Balkonkraftwerken“ (betrifft EEG))
- Unveränderte Regelungen aus Version 1.0 des Leitfadens von August 2023
Leitfaden und Datenset werden in einem gemeinsamen Webinar mit VDE FNN am 14. November 2024 von 13-14.30 Uhr vorgestellt.
Hinweis: Der vorliegende Leitfaden folgt der aktuellen Rechtslage und bildet insofern eine Momentaufnahme ab. Bei Änderung der geltenden Gesetzgebung können weitere oder veränderte Anforderungen an die Portale entstehen.