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Bestimmung des Kollisionsrisikos von Vögeln an Windenergieanlagen

BDEW setzt sich weiter für Vereinfachungen ein. Methoden der „Probabilistik“ sind hierfür ein Schlüssel und nehmen weitere Hürde.

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© czjonyyy / Shutterstock

Der BDEW fordert seit langem die Einführung einer probabilistischen Methode im Rahmen der artenschutzrechtlichen Bewertung bei der Genehmigung von Windenergieanlagen. BMWK und BMUV haben nun den Entwurf eines Prüfberichts zur Probabilistik  vorgelegt zu dem der BDEW am 2. November 2023 Stellung genommen hat. Der Prüfbericht öffnet den Weg für eine gesetzlich verankerte und vollzugsfertigen Ausfertigung der Probabilistik, die für den Sommer 2024 anvisiert ist.

Bei der Probabilistik geht es um einen neuen Umgang mit dem im BNatSchG geregelten artenschutzrechtlichen Tötungs- und Verletzungsverbot für den Betrieb von WEA an Land. Die Rechtslage soll vereinfacht werden. Die im Gesetz bereits verankerte Hapitatpotentialanalyse (HPA) soll nun durch Methoden der Probabilistik ergänzt werden.

Mit „Methoden der Probabilistik“ sind in diesem Fall Wahrscheinlichkeitsrechnungen zum Tötungsrisiko von Vögeln durch Windenergieanlagen gemeint. Der Prüfbericht des BMUV und des BMWK bezieht sich darauf, ob und inwieweit die Probabilistik in der artenschutzrechtlichen Signifikanzbewertung eine geeignete Methode darstellt, um die Rechtslage weiter zu vereinfachen und wie diese umgesetzt werden sollte.

Im Ergebnis sprechen sich die Bundesministerien für die Einführung der Probabilistik aus und haben einen Zeitplan bis hin zur Anwendung in der Praxis erstellt. Hintergrund des Prüfberichtes zur Probabilistik ist eine im Mai 2023 vom Land Hessen in Auftrag gegebene Pilotstudie, welche von der Arbeitsgruppe Probabilistik, die im Zuge einer Sonder-UMK im Dezember 2020 von der Umweltministerkonferenz ins Leben gerufen wurde, betreut wurde. Das Ergebnis der Pilotstudie ist unter anderem, dass die Probabilistik wissenschaftlich fundierte Ergebnisse zur Berechnung des Tötungsrisikos von Brutvögeln an Windenergieanlagen mit geringen Unsicherheiten und reproduzierbaren Ergebnissen liefert. Sie berücksichtigt dabei sämtliche nach derzeitigem Wissensstand für eine mögliche Kollision wesentliche Faktoren.

Einschätzung des BDEW:

Der BDEW begrüßt grundsätzlich die Einführung der Probabilistik, da sie ein wichtiger Schritt in Richtung Bürokratieabbau und Digitalisierung ist. Der BDEW hat sich schon sehr früh für den Einsatz probabilistischer Methoden im Rahmen der artenschutzrechtlichen Signifikanzbewertung stark gemacht. Jedoch ist der Prüfbericht aus Sicht des BDEW insgesamt noch zu unklar verfasst.

Wesentliche Kritikpunkte des BDEW:

Eine wesentliche Forderung ist dabei, dass die rechtliche Umsetzung der Probabilistik bereits jetzt schon im BNatSchG verankert werden muss und nicht erst nach der Verständigung auf eine Signifikanzschwelle, der praktischen Erprobung und einer Überprüfung der Ergebnisse, wie es im Prüfbericht lautet, eine gesetzliche Anpassung erarbeitet wird.

Außerdem fordert der BDEW, dass die positive Einschätzung der Bundesregierung für die Einführung der Probabilistik klar und bereits zu Anfang des Prüfberichtes benannt wird.

Der BDEW kritisiert zudem, dass der Prüfbericht irreführender Weise von unzureichenden Datengrundlagen für eine differenzierende Risikobeurteilung im Rahmen der probabilistischen Methode spricht. Dies steht im Widerspruch zu den Ergebnissen der oben erwähnten Pilotstudie, wonach für den Rotmilan bereits hinreichend Daten vorliegen sollen und für weitere Vogelarten eine entsprechende Datengrundlage in Aussicht sei.

Ein weiterer Kritikpunkt des BDEW bezieht sich auf die Signifikanzschwelle, welche nach Aussagen des Prüfberichtes durch einen Vergleich einer Schwellenwertschätzung anhand einer größeren Anzahl von praktischen Fällen mit Regelvermutungen vor dem Hintergrund der sogenannten HPA hergeleitet werden soll. In diesem Rahmen bestehen erhebliche Unsicherheiten, da nicht klargestellt wird, was mit dem genannten Vergleich der Berechnungsergebnisse mit den Regelvermutungen der HPA gemeint ist. Zudem lehnt der BDEW es ab, dass die Signifikanzschwelle durch eine entsprechende Anwendung der HPA festgelegt werden soll. Denn die HPA kann nicht mit der Probabilistik gleichgesetzt werden, dies ist schon aus fachlicher Hinsicht unzulässig. Richtigerweise ist außerdem der Schwellenwert unabhängig von den Abstandsvorgaben aus dem BNatSchG zu setzen, schließlich betreffen die gesetzlichen Prüfradien gerade nicht die „signifikante Erhöhung“ des Tötungs- und Verletzungsrisikos.

Dem Prüfbericht fehlt es zudem noch an ausreichend konkretisierten Zeitplänen und Meilensteinen der Probabilistik. Die Stellungnahme des BDEW enthält diesbezüglich konkrete Vorschläge.

Gleiches gilt für die Ergebnisse des Prüfberichtes, die noch zu uneindeutig formuliert sind.

Abschließend fordert der BDEW in seiner Stellungnahme die Einführung von regelmäßigen Berichtspflichten im Prüfbericht.

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