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BMWK plant Gesetzentwurf zur Umsetzung des EU-Gas-/H2-Pakets

BDEW beantwortet Fragen des BMWK.

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© Scharfsinn / Shutterstock

Das EU H2-/Gaspaket ist am 4. August 2024 in Kraft getreten (Gasbinnenmarktrichtlinie und -Verordnung mit Erweiterung auf Wasserstoff). Die Vorschriften aus der Verordnung gelten unmittelbar in allen Ländern der EU, wobei der weit überwiegende Teil der Gasbinnenmarkt-Verordnung ab dem 5. Februar 2025 anzuwenden sein wird. Für die Richtlinie haben die Mitgliedstaaten einen Umsetzungszeitraum von zwei Jahren. Es ist damit zu rechnen, dass das BMWK in den nächsten Wochen einen Referentenentwurf vorlegt.

BDEW drängt auf Rechts- und Planungssicherheit

Der BDEW drängt auf schnelle nationale Umsetzung, am besten noch in dieser Legislaturperiode. Die Unternehmen benötigen im Hinblick auf die Transformationsaufgaben im Gasbereich schnellstmöglich Rechts- und Planungssicherheit. Für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht hat der BDEW bereits besonders dringliche Themen identifiziert, die in einen regelmäßigen Austausch mit dem zuständigen BMWK eingebracht werden. Dazu gehören insbesondere die Vorgaben zur Entflechtung und Zertifizierung von H2-Netzbetreibern und die Regelungen zur integrierten Netzplanung und Regelungen für H2-Speicher.

Zur Entflechtung sieht die EU-Richtlinie, wie vom BDEW gefordert, differenzierte Regelungen zwischen Wasserstoffverteil- und -fernleitungsnetzen vor. Hinsichtlich der Vorgaben zur vertikalen Entflechtung (Ausgliederung einer eigenen Gesellschaft für den Wasserstoffnetzbetrieb) plädiert der BDEW für eine möglichst unbürokratische Umsetzung und die Nutzung der Möglichkeit für EU-Mitgliedstaaten, Ausnahmen zu schaffen. Die Regelungen für eine integrierte Netzentwicklungsplanung auf Transportnetzebene wurden bereits größtenteils umgesetzt. Nun gilt es, in Umsetzung der Vorgaben aus der EU-Richtlinie einen Rahmen für die Planungen der Gas- und Wasserstoffverteilernetzbetreiber (H2-Netzplanung sowie Stilllegungs-/Transformationsplanung) zu schaffen. Siehe dazu auch den BDEW-News-Beitrag vom 17. Juli 2024 zum EU-H2-/Gaspaket.

Am 6. September 2024 nahmen zahlreichen Verbände auf Einladung von Minister Habeck an einem Termin teil, in dem das BMWK die Meinung der Verbände einholte, ob noch in dieser Legislaturperiode, die nationale Umsetzung erfolgen soll. Sämtliche Verbände (Inkl. DVGW, VKU, komm. Spitzenverbände, vzbv, DIKK, BDI und weitere) unterstützen eine Gesetzesinitiative in dieser Legislative. Es bestand insbesondere hohe Einigkeit, dass die Rahmenbedingungen für die Planung, die Entflechtung und zur Vermeidung eines anlasslosen Rückbaus und für H2-Speicher zügig angepasst werden sollten. Dabei sollte aber deutlich werden, dass es um die Transformation zu einem Netz mit klimaneutralen Gasen (H2 oder Biomethan) geht und dies zwar auch die Stilllegung, aber nicht in erster Linie, bedeuten kann. Bei den Nutzerverbänden (BDI, DIHK, vzbv) wurde die Sorge geäußert, dass der Netzbetreiber einfach den Netzanschluss kündigen könne, ohne dass es eine alternative Versorgung gebe. Dem widersprach das BMWK. Die kommunalen Spitzenverbänden bekräftigten, dass die Leitungen „im Boden verbleiben“ könnten. Sie könnten allerdings nicht die Gasleitungen weiterbetreiben, wenn sich der Konzessionsnehmer nicht erneut bewerbe. Sie plädierten dafür, dass der Konzessionsnehmer die Konzession für eine Übergangszeit weiterführen müsse.

Fragen des BMWK zur Bewertung von Rückbaukosten

In Vorbereitung dieses Referentenentwurfs hat das BMWK auf Fachebene gebeten, Fragen zu beantworten, die eine Bewertung möglicher Kosten eines Rückbaus von Leitungen ermöglichen. Dies steht im Zusammenhang mit der Forderung des BDEW, gesetzliche Duldungspflichten zur Vermeidung eines anlasslosen Rückbaus zu schaffen. Der BDEW hat zur Schonung der Unternehmensressourcen von einer Befragung der Mitgliedsunternehmen abgesehen, zumal die wesentlichen Informationen bereits im Zuge der Erstellung der Stellungnahme zum Green Paper des BMWK über die Gremien abgefragt worden sind.

Die Beantwortung der Fragen können Sie der Anlage entnehmen. Wir gehen davon aus, dass die Antworten für das BMWK ausreichend sind. Der Deutsche Städtetag hatte parallel eine Abfrage bei seinen Kommunen vorgenommen, die zum Teil an die Gasnetzbetreiber weitergegeben wurden.

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