Die BNetzA hatte, wie berichtet, am 21. März 2024 die Festlegung zur Umsetzung eines beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsels in 24 Stunden (BK6-22-024) erlassen, die neben der Umsetzung der EU-Vorgabe für die Abwicklung eines Lieferantenwechselprozess innerhalb von 24 Stunden v.a. eine komplette Neustrukturierung der Stammdatenprozesse enthält. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für die weiteren Prozessanpassungen im Zuge der Energiewende und wird vom BDEW als hilfreich angesehen und unterstützt.
Der Umsetzungstermin zum 4. April 2025 war von Anfang an äußerst ambitioniert und der Zeitraum zwischen dem GoLive der Prozesse und dem gesetzlichen Zieltermin 1. Januar 2026 relativ groß. Deshalb hatte der BDEW in den Festlegungsverfahren selbst sowie zuvor in einer im Februar 2023 erfolgten Eskalation den Umsetzungstermin vom 4. April 2025 wiederholt kritisiert und den 1. Oktober 2025 als geeigneteren Termin vorgeschlagen.
Die BNetzA ist aber bei dem Termin geblieben und hat dies damit begründet, dass die Branche eine längere Stabilisierungsphase benötige; drei Monate vom 1. Oktober 2025 bis zum 1. Januar 2026 reichten dazu nicht aus. Dies hätten unter anderem die Erfahrungen mit der Umsetzung von AS4 zum 1. April 2024 gezeigt, bei der einige Marktteilnehmer ihre Kommunikation fristgerecht umgestellt hätten, aber andere nicht. Eine rechtzeitige Anpassung des Umsetzungstermins sei so verpasst worden und viele hätten nacharbeiten müssen.
Nach Kenntnisstand des BDEW haben alle Marktteilnehmer ihre Projektplanungen auf die BNetzA Frist zum 4. April 2025 ausgelegt. Aktuell erreichen den BDEW jedoch Hinweise, dass einige IT-Unternehmen davon ausgehen, dass eine stabile Implementierung der von den IT-Unternehmen gelieferten Produkte durch die Marktteilnehmer bis zum 4. April 2025 schwierig werde. So würden einige IT-Unternehmen ihre Produkte erst Anfang Februar 2025 und voraussichtlich nur abgeschichtet bereitstellen. Entsprechendes wurde auch von IT-Unternehmen in einem gemeinsamen Spitzengespräch des BDEW gegenüber der BNetzA kommuniziert. Die BNetzA hat in dem Gespräch und auch bei anderer Gelegenheit trotz dieser Hinweise bekräftigt, dass aus Gründen der Verlässlichkeit und klaren Kommunikation der Umsetzungstermin am 4. April 2025 beibehalten werden soll. So gebe es auch einige Unternehmen, die den Termin einhalten könnten und es bedürfe einer ausreichenden Stabilisierungsphase.
Der BDEW empfiehlt angesichts der aktuellen Situation seinen Mitgliedsunternehmen dringend, zeitnah auf ihre IT-Dienstleister zuzugehen, den Liefertermin und die Vollständigkeit und Qualität der gelieferten IT-Lösungen abzuklären und ein klares Bild hinsichtlich der Umsetzung zum 4. April 2025 zu gewinnen.
Sollte eine qualitätsgesicherte Umsetzung der relevanten Prozesse zum 4. April 2025 nicht möglich sein, empfiehlt der BDEW, die BNetzA mit einer fundierten Aufbereitung der Gründe zu informieren, damit sich diese ein belastbares Bild von der Marktsituation machen kann. Gerne können Sie den BDEW über die Punkte informieren.
Der BDEW wird über die Gremienarbeit die Marktentwicklung beobachten und sich weiter kontinuierlich mit der BNetzA über den Umsetzungsstand austauschen.
Des Weiteren begleitet der BDEW die Umsetzung des 24h-Lieferantenwechselprozesses mit folgenden Anwendungshilfen und Veranstaltungen:
- BDEW-Anwendungshilfe „Einführungsszenario zum LFW24“
- BDEW-Anwendungshilfe „Aktivitätsdiagramme GPKE zum LFW24“
- BDEW-Anwendungshilfe „Aktivitätsdiagramme WiM zum LFW24“
- BDEW-Anwendungshilfe „Netzbetreiberwechselprozesse Strom“
- BDEW-Anwendungshilfe "Umsetzungsfragenkatalog Marktkommunikation zum LFW24"
- Datenformate und Entscheidungsbaum-Diagramme zum LFW24 (www.edi-energy.de)
- EDI@Energy Forum 2024 am 5. und 6. November 2024
- Weitere Fachveranstaltungen zum LFW24h am 4. Dezember 2024 (Fokus: Datenformate) und 4. Februar 2025 (Fokus: Marktprozesse)