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Breitbandrichtlinie: richtige Weichen stellen für nachhaltigen Ausbau

Der BDEW beteiligt sich an der Konsultation der Europäischen Kommission

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© kubais/ Shutterstock

Der BDEW hat sich an der Konsultation der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Breitbandrichtlinie, aufgrund der Bedeutung der Richtlinie sowohl für Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze als auch für Betreiber öffentlicher Versorgungsnetze beteiligt.

In seiner Rückmeldung betont der BDEW die Bedeutung eines flächendeckenden Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für das Wirtschaftswachstum und die Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle und spricht sich gegen einseitige Kostenvorteile einzelner Sparten oder Unternehmen sowie Eigentums- und Nutzungsbeeinträchtigungen zu Lasten der bestehenden Infrastruktur aus.

Parallel dazu hat der BDEW eine begleitende Stellungnahme mit konkreten Empfehlungen zu den zentralen Schwerpunkten der Überarbeitung der Breitbandrichtlinie verfasst, die darauf abzielen, zielführende Maßnahmen in den Vordergrund zu stellen, welche den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation in der EU weiter befördern, und angemessene Umsetzungsspielräume für die Mitgliedstaaten sicherstellen.

Nachhaltige und leistungsfähige Gestaltung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen

Aus Sicht des BDEW ist das Ziel der Europäischen Kommission einer nachhaltigen Gestaltung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen zu begrüßen. Die Anforderungen an Geschwindigkeit, Menge und Qualität der Datenübertragung sind nicht nur in Homeoffice-Zeiten gestiegen, sondern werden auch zukünftig durch den zunehmenden Einsatz digitaler Technologien weiter ansteigen.

Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft haben sich in vielen Regionen bereits dem Bedarf jener Daseinsvorsorge angenommen und Glasfasernetze auch dort ausgebaut, wo es für die großen Telekommunikationsnetzbetreiber als nicht wirtschaftlich angesehen wurde. Damit sind insbesondere kommunale Unternehmen in Vorleistung gegangen. 

Mitnutzung öffentlicher Versorgungsinfrastruktur mit Augenmaß gestalten 

Für eine nachhaltige Gestaltung des Ausbaus von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und zwecks der Reduktion der Kosten des Ausbaus sieht die Richtlinie Möglichkeiten zur Mitnutzung öffentlicher Versorgungsinfrastruktur vor. Der BDEW spricht sich dafür aus, Mitverlegungsansprüche mit Augenmaß zu nutzen, Haftungsfragen eindeutig zu klären und Mehrkosten für Betreiber öffentlicher Versorgungsnetze durch höhere Wartungs- und Instandhaltungskosten zu vermeiden.

Deshalb muss aus Sicht des BDEW bei der Überarbeitung der Breitbandrichtlinie sichergestellt werden, dass für die Mitverlegung von Glasfaserkabeln ungeeignete physische Infrastruktur weiterhin aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen ist.

Anwendungsbereich nicht auf Trinkwasserinfrastruktur ausweiten

So sollte die Ausnahme der Trinkwasserwirtschaft vom Anwendungsbereich unbedingt weiterhin beibehalten werden. Trinkwasser ist eines der wichtigsten Lebensmittel für den Menschen. Bei der Daseinsvorsorge der Wasserversorgung steht die Einhaltung der Qualität des Lebensmittels Trinkwasser und die Einhaltung der Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie im Vordergrund.

Eine Verlegung von Kabeln in eine Trinkwasserleitung kann eine betriebstechnische Veränderung an Trinkwasser führenden Teilen einer Wasserversorgungsanlage darstellen, die auf die Beschaffenheit des Trinkwassers wesentliche Auswirkungen haben kann. Die hygienischen Anforderungen nationaler und europäischer Regelungen könnten nicht gewährleistet werden. In § 17 der Deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wurde bereits aus hygienischen Gründen ein Verbot für Gegenstände wie Breitbandkabel in Trinkwasserleitungen festgelegt.

Administrativen Mehraufwand insbesondere für KMU vermeiden

Im Zuge der Überarbeitung der Breitbandrichtlinie werden auch Transparenzmaßnahmen evaluiert. Der BDEW ist der Auffassung, dass Verpflichtungen zur Weitergabe von Informationen einen eindeutigen Mehrwert sowohl für Betreiber von Versorgungsinfrastrukturen, Telekommunikationsinfrastrukturen als auch für weitere relevante Stakeholder haben sollten.  

Mit dem sogenannten Infrastrukturatlas existiert bereits eine zentrale Informationsstelle für den Breitbandausbau in Deutschland, der Daten von fast 3.000 Netzbetreibern enthält und diese Unternehmen, aber auch Bund, Ländern, Kreisen und Kommunen zur Verfügung stellt. 

Aufgrund des hohen bereits von Unternehmen und Kommunen gelieferten Informationsgehalts, welcher durch den Infrastrukturatlas bereitgestellt wird, sollte von einer Verschärfung der Informationspflichten ohne ersichtlichen Mehrwert unbedingt abgesehen werden. Eine Verschärfung der Pflichten würde insbesondere für Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU) zu einem erheblichen, nicht tragbaren Mehraufwand führen. 

Sicherheitsaspekte Kritischer Infrastrukturen berücksichtigen

Die Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft sind kritische Infrastrukturen im Sinne der NIS-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2016/1148) und der KRITIS-Verordnung. Auch Telekommunikationsinfrastrukturen gelten als kritische Infrastrukturen, so dass bei den grundlegenden Schutzanforderungen viele Parallelen zu anderen Versorgungsinfrastrukturen bestehen.

Dabei gehen die Identifikation sowie die Bekämpfung von Risiken (wie z.B. mögliche Anschläge auf die Infrastruktur) mit der Widerstandsfähigkeit dieser Infrastrukturen einher. Hierzu zählt auch der Informationsschutz über diese Infrastrukturen. Vor diesem Hintergrund sollte künftig keine Verpflichtung zur pauschalen Offenlegung von Informationen (bspw. für den Infrastrukturatlas) eingeführt werden. Die Erhebung der Daten dieser Unternehmen sind von besonderer Relevanz für die reibungslose und sichere Funktion des Gemeinwesens der Mitgliedstaaten. Eine Weitergabe von Daten widerspricht diesen Pflichten und könnte dazu führen, dass sie ihre Aufgaben nicht ordnungsgemäß wahrnehmen können.

Kohärenz zur nationalen Gesetzgebung berücksichtigen

Die Vorschriften des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation sehen bereits eine Vielzahl von Maßnahmen zur Adressierung etwaiger Missstände bezüglich des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen vor. Mit dem aktuell im parlamentarischen Verfahren befindlichen Telekommunikationsmodernisierungsgesetz werden Vorschrift des Kodex in das nationale Recht umgesetzt und gehen an vielen Stellen über das europäische Mindestmaß hinaus.

Der BDEW fordert daher eine Berücksichtigung der aktuell noch in Umsetzung befindlichen gesetzlichen Vorgaben bei der Überarbeitung der Breitbandrichtlinie, welche ihre Wirkung entsprechend erst mit zeitlicher Verzögerung nach Inkrafttreten der geänderten Vorschriften entfalten können.

Nächste Schritte

Basierend auf den Rückmeldungen zur EU-Konsultation und dem Gutachterbericht des WIK-Konsortiums, wird die Europäische Kommission Ende des Jahres den revidierten Legislativvorschlag zur EU-Breitbandrichtlinie vorlegen. Der BDEW wird den Prozess unter Einbeziehung seiner Mitgliedsunternehmen weiterhin eng begleiten.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hat bis zum 02. März 2021 zur Überarbeitung der Richtlinie zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation (Breitbandrichtlinie (EU) 2014/61/EU) konsultiert.

Mit der Überarbeitung der Richtlinie aus dem Jahr 2014 soll nun ein Beitrag zur Förderung der effizienteren und schnellen Entwicklung von nachhaltigeren Netzen mit sehr hoher Kapazität, einschließlich Glasfaser- und 5G-Netzen geleistet werden, damit sie im Einklang mit dem Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EECC) steht. Die Gewährleistung der Kohärenz zum Green Deal, mittels der umweltfreundlicheren Gestaltung des Sektors für Informations- und Kommunikationstechnologie, steht ebenfalls im Fokus der Überarbeitung.

In eigener Sache

Flächendeckend verfügbare und leistungsfähige Telekommunikations- und Breitbandinfrastruktur stellt eine Grundvoraussetzung für den Einsatz neuer digitaler Technologien und digitaler Geschäftsmodelle dar. Der BDEW möchte der steigenden Bedeutung des Themenfeldes sowohl für durch den Ausbau von Telekommunikationsinfrastruktur betroffene als auch für selbst in dem Geschäftsfeld tätige BDEW-Mitgliedsunternehmen gerecht werden und hat beschlossen, den Aufbau des Fachgebiets Telekommunikation und Breitband voranzutreiben.

Dem Aufbau des Fachgebiets widmet sich seit Februar 2021 Frau Lisia Mix in der Hauptgeschäftsstelle des BDEW in Berlin. Frau Christina Christopoulou begleitet die Themen auf EU-Ebene im BDEW-Büro in Brüssel.


Lisia Mix
Ihre Ansprechpartnerin für Telekommunikation, Breitband und Digitalisierung
+49 30 300 199-1064
lisia.mix@bdew.de

Christina Christopoulou
Ihre Ansprechpartnerin für EU-Wasser/Abwasserpolitik, EU-Digitalisierungspolitik, EU-Breitbandpolitik, EU-Klima & Null-Schadstoffpolitik und Schutz kritischer Infrastrukturen
+32 2 77451-19
christina.christopoulou@bdew.de


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