Die Bundesregierung möchte kurzfristig der neuen EU-Kommission Maßnahmen zur Vermeidung von bürokratischem Aufwand durch europäische Rechtsakte unterbreiten. Sie beabsichtigt, je nach Art und Regelungsinhalt des betroffenen Rechtsakts, verschiedene Ebenen der EU-Institutionen anzusprechen. Neben der Verbesserung von Prozessen im Rechtsetzungsverfahren und der Überprüfung und Anpassung von bestehendem europäischem Recht liegt ein weiterer Fokus auf Rechtsakten, die in den nächsten Jahren erlassen werden sollen, etwa um bestehende Regelungen aus EU-Gesetzestexten anzuwenden oder eine einheitliche Umsetzung zu gewährleisten (z.B. Definition von Standards, Konkretisierungen, etc.). Darunter fallen sowohl delegierte Rechtsakte als auch Durchführungsrechtsakte. Deren Ausmaß in der Umsetzung beschränkt sich nicht nur auf Detailfragen, sondern kann weitreichende Auswirkungen auf wirtschaftliche und politische Entscheidungen haben. Sichtbar wird dies nicht zuletzt im Fall der delegierten Rechtsakte zur Definition von erneuerbarem und kohlenstoff-armem Wasserstoff.
BDEW beteiligt sich an Abfrage des Bundeswirtschaftsministeriums
Vor diesem Hintergrund hatte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) dem BDEW die Gelegenheit gegeben, Hinweise zu europäischen Rechtsakten, die in den nächsten Jahren er-lassen werden sollen, zu übersenden. Gemäß der Aufteilung durch das BMWK hat der BDEW dem BMWK zwei Dateien übersendet:
- Teil 1 umfasst Hinweise auf Rechtsakte, deren Erlass und Umsetzung die Branche als dringend erforderlich ansieht bzw. die für die Praxis Erleichterungen schaffen können.
- Teil 2 umfasst Hinweise auf Rechtsakte, durch deren Ausgestaltung eine erhebliche zusätzliche Bürokratiebelastung entstehen kann, die es zu reduzieren bzw. zu vermeiden gilt.
Wichtigste BDEW-Hinweise im Überblick
Im Teil 1 der Abfrage hat der BDEW Rechtsakte (Delegierte Rechtsakte oder Durchführungsrechtsakte) aufgeführt, deren Erlass und Umsetzung aus seiner Sicht hoch priorisiert werden sollten. Hervorzuheben sind dabei insbesondere drei Delegierte Rechtsakte (DA), die für den Hochlauf eines Wasserstoffmarkts von essentieller Bedeutung sind. Die weiteren Rechtsakte, die nach BDEW-Ansicht prioritär zu erlassen sind, beziehen sich auf Regelungen zum Emissionshandel, zum CO2-Grenzausgleichssystem, zur EU-Methanemissions-Verordnung sowie zum Net Zero Industry Act (NZIA).
Im Teil 2 der Abfrage weist der BDEW auf Rechtsakte hin, die bei den Unternehmen hohen bis sehr hohen Umsetzungsaufwand auslösen werden, ohne einen entsprechenden Nutzen hervorzubringen, wenn die Ausgestaltung nicht mit dem notwendigen Augenmaß erfolgt. Ein Teil dieser Rechtsakte wird auch in Teil 1 der Abfrage bereits genannt (insbesondere Rechtsakte auf Basis des NZIA und der Methanemissions-Verordnung). Bei den im Teil 2 der Abfrage genannten Rechtsakten wird es darauf ankommen, dass Geschwindigkeit und Sorgfalt in den Rechtssetzungsverfahren im Einklang stehen. Darüber hinaus werden Rechtsakte aus dem Gebiet der Nachhaltigkeitsberichterstattung genannt.
Die 18 BDEW-Meldungen für Teil 1 der Abfrage sowie die 15 BDEW-Meldungen für Teil 2 finden Sie auf dieser Seite.
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