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Bürokratieabbau: Meldepflichten in der Energiewirtschaft sollen reduziert werden

Mit insgesamt 21 Maßnahmen im Rahmen ihrer "Eckpunkte zur weiteren Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie" will die Bundesregierung branchenübergreifend unnötigen Aufwand für Unternehmen reduzieren und vor allem kleine und mittlere Unternehmen entlasten.

Für kleine und mittlere Unternehmen ist die Belastung durch rechtliche Vorgaben besonders hoch. Ergänzend zu dem im Juni 2014 verabschiedeten Aktionsprogramm "Bessere Rechtsetzung" möchte die Bundesregierung mit den am 11. Dezember 2014 beschlossenen Eckpunkten, die 21 Maßnahmen umfassen, zusätzliche Impulse geben, um Bürokratiebelastungen abzubauen. Sie sollen im Gesetzgebungsverfahren bis Sommer 2015 umgesetzt werden.

Branchenübergreifende Schwerpunkte der Maßnahmen sind insbesondere:

  • Neue Bürokratie vermeiden (u.a. "One-in-one-out-Regelung", wonach in gleichen Maße Belastungen abgebaut werden sollen, wie durch neue Regelungsvorhaben zusätzliche Belastungen entstehen; Einführung einer Online-Konsultationsplattform)

  • Steuer- und Bilanzrecht (u.a. elektronische Rechnung / Archivierung stärken)

  • Bürokratieabbau in Verwaltungsverfahren forcieren (u.a. öffentliches Beschaffungswesen vereinfachen und standardisieren; Zugang zu Förderprogrammen vereinfachen).

In dem Eckpunktepapier wird darauf verwiesen, dass sich mit der Liberalisierung des Energiemarktes und der Energiewende die Informationspflichten stark erhöht haben und die erforderlichen Anpassungen des Energiestatistikgesetzes teilweise zu einer Erweiterung der Informationspflichten führen werden. In der Folge wird unter dem Punkt "Unternehmen von Statistik- und Informationspflichten befreien" explizit die Maßnahme "Zentrales Register für die Energiewirtschaft" aufgeführt, mit dem die aus Informationspflichten resultierenden Belastungen der Energiewirtschaft reduziert werden sollen. Mit der Einführung des Registers sollen aus Sicht der Bundesregierung die bestehenden Meldepflichten vereinfacht und die vorhandenen Informationen für die Energiewirtschaft leichter zugänglich gemacht werden. Ziel ist es, insbesondere Mehrfachmeldungen der Unternehmen an verschiedene staatliche Stellen (auf mittlere Sicht) verzichtbar zu machen. Die Bundesregierung plant für die rund 500 im Energierecht existierenden Meldepflichten den stufenweisen Abbau oder die Vereinfachung. Für ein Drittel ist dies in den kommenden zwei Jahren geplant. Nach drei Jahren soll eine Reduzierung oder Vereinfachungen bei der Hälfte erreicht sein.

Der BDEW steht zur Konkretisierung der vorgesehenen Abbau- und Vereinfachungsmaßnahmen in einem engen Austausch mit dem BMWi und begleitet die weiteren Schritte zur Umsetzung des Maßnahmenpaketes. Grundlage für die Gespräche bilden die Initiativen des BDEW sowie seine Position zum geplanten Marktstammdatenregister sowie die vom BDEW erstellte - und fortlaufend aktualisierte - Übersicht über die wichtigsten energierechtlichen Transparenz- und Informationpflichten für die im Energiesektor tätigen Marktteilnehmer. Ziel des BDEW ist es, die gesetzlich festgeschriebene genaue Prüfung vor der Einführung neuer Pflichten zu erreichen sowie Doppel- bzw. Mehrfachmeldungen zu verhindern. Die BDEW-Übersicht gibt auch den Mitgliedsunternehmen eine kompakte Zusammenfassung an die Hand. Auch für Gespräche mit Behördenvertretern und der Politik hat sie sich bereits als nützlich erwiesen.

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