Das BMWK hat dem BDEW vor dem Hintergrund des Ziels des Bürokratieabbaus kurzfristig die Gelegenheit gegeben, bis zum 15. Januar 2025 Hinweise zu europäischen Rechtsakten zu übersenden, die in den nächsten Jahren erlassen werden sollen. Gemäß der Aufteilung durch das BMWK hat der BDEW beim BMWK fristgerecht am 15.01.2025 entsprechende Hinweise eingebracht:
- Teil 1 umfasst Hinweise auf Rechtsakte, deren Erlass und Umsetzung die Branche als dringend erforderlich ansieht bzw. die für die Praxis Erleichterungen schaffen können.
- Teil 2 umfasst Hinweise auf Rechtsakte, durch deren Ausgestaltung eine erhebliche zusätzliche Bürokratiebelastung entstehen kann, die es zu reduzieren bzw. zu vermeiden gilt.
Die Dateien finden Sie im Download-Bereich.