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Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet

Für die Energieversorger wird mit Vereinfachungen zum Biogas-Monitoring eine konkrete Meldepflicht verbessert.

Das branchenübergreifende "Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie" (Bürokratieentlastungsgesetz) stellt ein Mantelgesetz dar und beinhaltet die zur Umsetzung einzelner Maßnahmen erforderlichen Gesetzes- und Verordnungsänderungen, die in 18 Artikeln zusammengefasst sind. Mit dem Gesetz werden vor allem (sehr) kleine Unternehmen stärker als bisher von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung befreit. Existenzgründer werden später als bisher in der Wirtschaftsstatistik herangezogen.

Vereinfachung des Biogas-Monitorings

Durch das Gesetz wird explizit auch eine Erleichterung für die Gaswirtschaft erreicht. Die Bundesnetzsagentur (BNetzA) war bisher nach § 37 GasNZV verpflichtet, einen Monitoringbericht zur Biogaseinspeisung zu erstellen. Diese Verpflichtung wird aus der GasNZV gestrichen und eine entsprechende Berichtspflicht der Netzbetreiber hierzu in § 35 EnWG aufgenommen. Zukünftig sollen jedoch nur noch die folgenden Informationen erfasst werden:

  • Zahl der Biogasanlagen, die in das Erdgasnetz einspeisen

  • die eingespeiste Biogasmenge in Kilowattstungen

  • die nach § 20b der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) bundesweit umgelegten Kosten

Dies sind weiniger Informationen als die bisher nach § 37 GasNZV zu erfassenden Daten. Durch die Streichung vergleichsweise komplexer Berichtsinhalte (wie z. B. die erzielbaren Erlöse) und die Integration der verbleibenden Überprüfung in den (bewährten) Monitoringprozess nach §35 EnWG wird der Aufwand für die Erfüllung von Informationspflichten bei Gashändlern, Betreibern von Biogasaufbereitungsanlagen, Gasnetzbetreibern und Marktgebietsverantwortlichen reduziert.

BDEW fordert weitere Schritte zum Abbau von bürokratischen Belastungen in der Energiewirtschaft

Mit der Vereinfachung zum Biogasmonitoring im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes wird nur eine Meldepflicht für Energieversorger verbessert. Gerade der Energiebereich ist durch eine sehr hohe Regelungsdichte gekennzeichnet. Die aus den zahlreichen rechtlichen Vorgaben resultierenden Datenmeldungs-, Berichts- und Informationspflichten bedeuten für die Unternehmen der Branche einen hohen bürokratischen Aufwand und eine zu starke Belastung. Wie im Eckpunktepapier der Bundesregierung vom 11. Dezember 2014 vorgesehen, sollen bis 2017 ein Drittel und bis 2018 die Hälfte der rund 500 bestehenden Meldepflichten in der Energiewirtschaft abgebaut oder vereinfacht werden. Deshalb müssen aus Sicht des BDEW weitere Schritte und Maßnahmen zum Bürokratieabbau in der Energiewirtschaft folgen. Hierzu zählen u. a. die im Eckpunktepapier vorgesehene technische Inbetriebnahme eines zentralen Registers (Marktstammdatenregister) sowie die im Spätsommer erwartete Novelle des Energiestatistikgesetzes. Beide Themen werden vom BDEW eng begleitet.

Auch die seit 1. Juli 2015 bereits greifende "one-in, one-out"-Regelung "Bürokratiebremse", nach der sich die Bundesregierung verpflichtet, neuen Erfüllungsaufwand der Wirtschaft durch Entlastungen an anderer Stelle auszugleichen, wird vom BDEW im Sinne der Branche eingefordert werden.

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