Der Bundes-Installateurausschuss Elektro (BIA) hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 eine Aktualisierung der „Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)“ beschlossen.
Die Grundsätze regeln die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und Elektrotechniker-Handwerk im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung von elektrischen Anlagen hinter der Hausanschlusssicherung nach § 13 Abs. 2 Satz 4 NAV und die Eintragung von Installationsunternehmen in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers.
Im Rahmen der Aktualisierung wurden in Abschnitt 2.2.2 die Eintragungsvoraussetzungen bzw. der Nachweis der fachlichen Qualifikation präzisiert und mit Anlage A in Einklang gebracht.
Die aktualisierten Grundsätze der Zusammenarbeit ersetzt die bisher gültige Fassung und gilt ab Januar 2025.
Aktualisierung der Verfahrensordnung zum Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz
In der Sitzung des BIA wurde ebenfalls eine Aktualisierung der Verfahrensordnung beschlossen. Neben wenigen redaktionellen Anpassungen wurde lediglich der Hinweis aufgenommen, dass Berechnungsprogramme oder die Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI / AI) während der Prüfung nicht zugelassen sind. Der BIA empfiehlt den Landes-Installateurausschüssen eine Umsetzung der aktualisierten Richtlinie ab Januar 2025.
Aktualisierung der Schulungsinhalte für Fortbildungsmaßnahmen
Für das in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragene Installationsunternehmen ist es auf Grund der beschleunigten technischen Entwicklung ferner erforderlich, sich einer kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung über die allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik bei der Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung von elektrischen Anlagen im Anschluss an das Niederspannungsnetz zu unterziehen.
Der BIA hat in seiner Sitzung in gewohnter Weise die Inhalte für Fortbildungsmaßnahmen des Elektrotechniker-Handwerks überprüft und eine Aktualisierung vorgenommen. Schulungsangebote sollten sich an diesen Empfehlungen ausrichten. Gemäß den Grundsätzen der Zusammenarbeit werden vom BIA empfohlene Schulungsinhalte für die Fortbildungsmaßnahmen jährlich beschlossen und veröffentlicht.
Die Grundsätze der Zusammenarbeit, die Verfahrensordnung zum Sachkundenachweis und die empfohlenen Schulungsinhalte finden Sie im Download-Bereich.