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Bundestag beschließt BImSchG-Novelle

BDEW erzielt Umsetzung von Kernforderungen.

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© Birgit Seifert / Picture Alliance

Der Bundestag hat am 06. Juni 2024 das „Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht“ (BImSchG-Novelle) in der Form der Ausschussempfehlungen vom 05. Juni 2024 beschlossen. Die BImSchG-Novelle greift zahlreiche BDEW-Forderungen auf und ist insgesamt sehr zu begrüßen. Der BDEW sieht darin einen wesentlichen Hebel für die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats, diese ist für den 5. Juli 2024 geplant. 

Für die Windenergie an Land sind insbesondere die Stärkung des Repowering, die Beschleunigung von Typenänderungen und die Stärkung des Vorbescheids hervorzuheben.

Repowering: § 16b Abs. 1 bis 6 und Abs. 10 BImSchG enthalten wichtige Änderungen zum Repowering. Der Anwendungsbereich wurde von 2H auf 5H, d. h. auf die 5-fache Gesamthöhe der Neuanlage, erhöht. Die Schallwerte sind absolut, also ohne Rundung, zu betrachten. Bei fehlender Betreiberidentität zwischen Bestands- und Neuanlage reicht die Einverständniserklärung des Altbetreibers zum Zeitpunkt der Genehmigung. Repowering-Vorhaben werden hiermit erleichtert.

Typenänderungen: § 16b Abs. 7 und 9 BImSchG ermöglichen schnelle Typenänderungen während laufender Genehmigungsverfahren und bei bereits vorliegender Genehmigung. Werden die Anlagenparameter nur geringfügig geändert, gilt ein abgespeckter Prüfungsumfang. Trifft die Behörde innerhalb von 6 Wochen keine Entscheidung, gilt die Änderung als genehmigt. Diese Erleichterung bedeutete für die Praxis einen erheblichen Bürokratieabbau.

Vorbescheid: § 9 BImSchG stärkt in einem neuen Absatz 1a den Vorbescheid. Es kommt nun nicht mehr darauf an, dass die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilt werden können und es muss auch keine vorläufige UVP durchgeführt werden. Damit erhalten die Projektplaner schneller erste Planungssicherheit.

Damit wurden im parlamentarische Verfahren wesentliche Forderungen des BDEW umgesetzt (s. BDEW-Stellungnahme vom 12. Juni 2023, BDEW News vom 25. April 2023, BDEW News vom 25.  Juli 2023, Anhörung vom 20. September 2023, BDEW-Stellungnahme vom 15. September 2023, BDEW News vom 21.  September 2023).

Darüber hinaus enthält die BImSchG-Novelle hilfreiche Änderungen für alle Anlagentypen, wie z.B.:

  • Straffung der Behördenbeteiligung (§ 10 Abs. 5 BImSchG).
  • Erleichterungen beim vorzeitigen Baubeginn (§ 8a BImSchG).
  • Neue Regelungen zur Digitalisierung:
    • § 10 Abs. 1 und 4 (digitale Antragstellung)
    • § 10 Abs. 6 (Online-Erörterungstermin)
    • § 10 Abs. 3 und 8 (öffentliche Bekanntmachung)
  • Einführung eines Projektmanagers als Verwaltungshelfer (§ 2a der 9. BImSchV)
  • Vollständigkeitsfiktion für den Fristbeginn (§ 7 Abs. 1 der 9. BImSchV)

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