Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am Mittwoch, dem 11. Dezember 2024, die Ergebnisse der EEG-Ausschreibung für Windenergie an Land zum Gebotstermin 4. November 2024 bekanntgegeben. Nach vorläufigen Zahlen erhielten 348 Gebote einen Zuschlag mit einer Zuschlagsmenge von insgesamt 4.098 Megawatt (MW) bei einem ausgeschriebenen Volumen von 4.094 MW. Damit setzt sich der bisherige positive Trend auch in der letzten Ausschreibungsrunde weiter fort. Im Vergleich zur Ausschreibung im August 2024 wurden 118 Gebote mehr bezuschlagt, mit einem Plus von 1.374 MW bei der Zuschlagsmenge. Insgesamt liegt das gesamte bisherige Zuschlagsvolumen im Jahr 2024 bei 10.996 MW, also knapp 11 Gigawatt (GW).
Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 2 EEG beträgt das Ausschreibungsvolumen für Windenergieanlagen an Land in den Jahren 2024 bis 2028 jeweils 10.000 MW. Dieses wird grundsätzlich gleichmäßig auf die vier Gebotstermine im Jahr – also auf jeweils 2.500 MW – aufgeteilt. Da insbesondere das Ausschreibungsvolumen von 9.830 MW in den Ausschreibungsrunden des Jahres 2023 mit 6.376 MW nicht vollständig ausgeschöpft worden ist, konnte das Ausschreibungsvolumen für das Jahr 2024 gemäß § 28 Abs. 3 Nr. 1 EEG insgesamt erhöht werden.
Die regionale Verteilung der Zuschlagsmengen ähnelt dabei derjenigen vorausgegangener Ausschreibungen. Absoluter Spitzenreiter im Bundesländervergleich ist Nordrhein-Westfalen, gefolgt von Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Schlusslichter sind Baden-Württemberg und das Saarland.
Weitere Maßnahmen, die zur zukünftigen Erfüllung der Ausschreibungsvolumina beitragen können
Um das Ausbauziel von 115 GW installierter elektrischer Leistung für Windenergieanlagen an Land bis 2030 erreichen zu können, ist es erforderlich, dass Kostensteigerungen in den Lieferketten sowie in der Projektrealisierung bei der anstehenden Festsetzung des Höchstwertes durch die Bundesnetzagentur für die Ausschreibungen des Jahres 2025 weiterhin berücksichtigt werden.
Fadenriss beim zukünftigen Marktdesign vermeiden
Es ist nicht ausgeschlossen, dass eine Ursache für die Überzeichnung der Ausschreibung für Windenergie an Land zum Gebotstermin August 2024 die Diskussionen über das zukünftige Marktdesign für die Erneuerbare-Energien-Technologien im Rahmen des Optionenpapiers des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sind. Das derzeitige Förderinstrument für Windenergieanlagen an Land nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 ist durch die Europäische Kommission beihilferechtlich bis zum 31. Dezember 2026 genehmigt (Punkt 2.6. "Duration of the support", Rn. 211, auf Seite 56). Um den positiven Trend bei den Ausschreibungsrunden für Windenergieanlagen an Land weiter aufrechtzuerhalten, ist es entscheidend, dass ein neuer Investitionsrahmen für erneuerbare Energien ohne Fadenriss integriert und etabliert wird.
Die Einführung eines neuen Fördermodells, das einen wirklichen Systemwechsel bedeutet, erscheint deshalb bis 2027 nicht umsetzbar. Zunächst sollte ein „Marktmengenmodell“ eingeführt werden. Dabei wird eine feste Strommenge zu Zeiten von Preisen über null mit einem zweiseitigen Contract for Difference (CfD) vergütet. Bei Preisen unter null wird keine Vergütung gezahlt.
Der längerfristige künftige Investitionsrahmen muss dann einen markteffizienten Anlageneinsatz stärken und neue Erneuerbare-Energie-Anlagen systemdienlich allokieren. Produktionsabhängige Fördermodelle scheinen dafür langfristig nur bedingt geeignet. Daher unterstützt der BDEW als zukünftiges Förderdesign die Wahl eines produktionsunabhängigen Fördermodells. Voraussetzung ist eine nachvollziehbare und praktikable Methodik der Referenzanlage bzw. des Referenzwerts, sodass die Realisierung von Neuanlagen risikoarm erfolgen kann. Ebenso ist es zwingend erforderlich, dass die genaue Ausgestaltung mit der Branche ausgearbeitet wird, um möglichst keine neuen Probleme zu schaffen.
Aus Sicht des BDEW ist es sinnvoll, für Windenergieanlagen an Land zeitnah Pilotausschreibungen durchzuführen, um in den kommenden zwei Jahren die Chance zu haben, eine etwaige Umstellung der Förderkulisse auf eine Investitionskostenförderung im Rahmen eines möglichen financial CfD praxisgerecht auszugestalten. Andernfalls kann es ab dem Jahr 2027 zu einem massiven Einbruch des Ausbaus der Windenergie Onshore kommen.