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BDEW stellt Kernforderungen für nachhaltigen Breitbandausbau auf

Grundsatzpapier soll Orientierung für die Telekommunikationspolitik der nächsten Bundesregierung bieten

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© asharkyu/ Shutterstock

Flächendeckende, bedarfsgerechte und leistungsfähige Telekommunikations- und Breitbandinfrastrukturen bilden das Fundament einer digitalen Energie- und Wasserwelt. Um den Ausbau von hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzen nachhaltig vorantreiben zu können, braucht es jedoch die richtigen Weichenstellungen der Politik. Welche Rolle der Breitbandausbau für die Mitgliedsunternehmen des BDEW spielt und an welchen Stellen es Handlungsbedarf gibt, hat der BDEW in seinem Positionspapier mit sechs Kernforderungen zusammengefasst.

Die Kernforderungen im Einzelnen 

Hochleistungsfähige Telekommunikationsinfrastrukturen ermöglichen eine hochsichere Datenübertragung in Echtzeit und stellen somit eine wichtige Basis für das Wirtschaftswachstum und die Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle dar. Eine geringe Latenz der Datenkommunikation bzw. Datenverarbeitung ist zudem essenziell für eine sichere Energie- und Wasserversorgung. Leistungsfähige und sichere Telekommunikations- und Breitbandinfrastruktur kann entsprechend einen Beitrag zur sicheren Übertragung, Verarbeitung und Nutzbarmachung einer großen Menge an volatilen Daten, wie sie beispielsweise durch die zunehmende Integration Erneuerbarer Energien anfällt, leisten.

Um den Ausbau hochleistungsfähiger Glasfasernetze entschlossen für die Digitalisierung der Energie- und Wasserwirtschaft voranzutreiben und auch die Energiewende zum Erfolg zu führen, müssen Genehmigungsverfahren vereinfacht und digitalisiert werden. Außerdem können alternative Verlegemöglichkeiten einen Beitrag zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus leisten. Hierbei ist es jedoch wichtig, dass weder bereits vorhandene Versorgungsleitungen durch mindertiefe Verlegetechniken beschädigt werden, noch sollten mindertief verlegte Telekommunikationsleitungen bei Zugriff auf die darunterliegenden Versorgungsleitungen zu Schaden kommen.

Bei der Anwendung alternativer Verlegeverfahren ist es umso wichtiger, dass durchführende Unternehmen zwingend im Vorfeld Planungsauskünfte einholen. Außerdem sollten alternative Verlegetechniken künftig allgemeingeltenden Normungen folgen, um beidseitigen Schäden und folgeschweren Haftungsfragen vorzubeugen.

Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft haben den Glasfaserausbau seit Jahren dort vorangetrieben, wo es für die großen Telekommunikationsunternehmen lange Zeit nicht ausreichend wirtschaftlich war. Auch jetzt investieren Stadtwerke, kommunale und regionale Versorgungsunternehmen massiv in den Glasfaserausbau und sorgen damit für eine Erhöhung der Attraktivität der Regionen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen.

Den Ausbau der 5G-Mobilfunknetze unterstützen sie, indem sie bestehende Glasfasertrassen anbieten und neue Anbindungen zu Mobilfunkantennen realisieren. Sowohl die Vielzahl an Akteuren, die auf dem Glasfasermarkt vertreten ist, als auch das Angebot eines offenen und nichtdiskriminierenden Netzzugangs der Unternehmen (Open-Access) sorgen für einen echten Wettbewerb, welcher auch künftig im Sinne einer Angebotsvielfalt auf dem Markt auch für Verbraucherinnen und Verbraucher beibehalten werden sollte.

Investitionen kommunaler und regionaler Unternehmen sollten entsprechend auch im Zuge von aktuellen und künftigen Marktuntersuchungen nicht durch unnötige Regulierungsanforderungen bestraft werden. Stattdessen sollten bereits bestehende Open-Access-Angebote sowohl stärker genutzt als auch entsprechend bei den regulatorischen Auflagen berücksichtigt werden.

Die Ziele eines effizienten, qualitativ hochwertigen und nachhaltigen Breitbandausbaus können nur gemeinsam erreicht werden. Das nationale und europäische Telekommunikationsrecht schreibt Mitnutzungsansprüche sowie Koordinierungen von Bauarbeiten zwischen Betreibern von Energie- und Abwasserversorgung einerseits und Telekommunikationsunternehmen andererseits vor, um Synergiepotenziale auszuschöpfen, die Geschwindigkeit des Breitbandausbaus zu beschleunigen und die Kosten hierfür zu senken (Mitverlegung). Mitverlegungen weisen jedoch in der Praxis oftmals nicht die erwünschten Synergiepotenziale auf, da sowohl die Kosten als auch die zeitlichen Vorstellungen für bauliche Maßnahmen im Versorgungsbereich einerseits und im Telekommunikationsbereich andererseits meist stark auseinandergehen. 

Zudem ist eine Vielzahl von passiven Infrastrukturen und insbesondere die kritische Infrastruktur für Trinkwasser in der Praxis nicht für die Mitverlegung geeignet. Der BDEW fordert daher zur Sicherheit der Bevölkerung auch weiterhin die Beibehaltung der vollumfänglichen Umsetzung der Schutzregelungen kritischer Versorgungsinfrastrukturen der Kostensenkungsrichtlinie für den Breitbandausbau (Artikel 3) und insbesondere die Beibehaltung der Ausnahme von Trinkwasserinfrastrukturen.

Um Kooperationen zu fördern und ineffiziente Doppelverlegungen zu vermeiden, sollte stattdessen verstärkt bspw. durch kommunale Entscheidungsträger und Behörden bereits im Rahmen von Genehmigungsprozessen auf die Nutzung bestehende Open-Access-Angebote hingewirkt werden. Dies würde nicht nur Ineffizienzen vermeiden und Planungs-, Bau-, Arbeits- und Material-Ressourcen schonen, sondern auch Bürgerinnen und Bürger vor Immissionsbelastungen zusätzlicher Baustellen schützen und gleichzeitig den flächendeckenden Ausbau von Glasfasernetzen beschleunigen.

Mit Blick auf die Dringlichkeit eines schnelleren Ausbaus hochleistungsfähiger Telekommunikationsinfrastruktur nehmen gesetzliche Anforderungen an die transparente Offenlegung von Informationen und Daten zu Einrichtungen, die zum Auf- oder Ausbau von Telekommunikationsnetzen genutzt werden können (z.B. Glasfaserleitungen, Leerrohre, Funkmasten, Richtfunkstrecken, Trägerinfrastrukturen, öffentliche Versorgungsnetze), stetig zu. Auch Informationen über Bauarbeiten müssen von Betreibern öffentlicher Versorgungsnetze zwecks Mitverlegung ebenso bereitgestellt werden und sind gesammelt im Infrastrukturatlas zu finden. Alle Informationen, die nicht bereits im Infrastrukturatlas aufzufinden sind, werden am Ausbau interessierten Telekommunikationsnetzbetreibern bei der Einholung einer Netzauskunft vollumfänglich zur Verfügung gestellt. 

Aufgrund des hohen bereits von Unternehmen und Kommunen gelieferten Informationsgehalts, welcher durch den Infrastrukturatlas und weitere Planungsauskünfte bereitgestellt wird, sollte von einer Verschärfung der Informationspflichten ohne ersichtlichen Mehrwert unbedingt abgesehen werden. Eine Verschärfung der Pflichten würde insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zu einem erheblichen, nicht tragbaren Mehraufwand führen. Im Sinne der Reduktion des administrativen Mehraufwands sollten auch Fördermittelvergabeprozesse schlank gestaltet werden. Hier ist zwingend ein Bürokratieabbau von Nöten.

Immer steigende Transparenzanforderungen hinsichtlich konkreter Lokationsdaten und Trassenverläufen von Telekommunikationsinfrastruktur einerseits und von Energie- und Wasserversorgungsinfrastruktur andererseits erhöhen das Risiko von physischen Angriffen.

Telekommunikationsinfrastrukturen sind ebenso wie Energie- und Wasserversorgungsinfrastrukturen gleichermaßen als kritische Infrastrukturen zu begreifen, da über diese oftmals die Steuerung von Energie- und Wasserversorgungsanlagen und -netzen vollzogen wird. Eine Gefährdung der Versorgungssicherheit durch zu hohe Transparenzanforderungen steht nicht im Verhältnis zu dem Nutzen der Infrastrukturdatenveröffentlichung und muss daher unbedingt vermieden werden.

Die Europäische Union hat sich klare Ziele für die Förderung nachhaltiger Investitionen gesetzt. Finanzielle Förderungen sollen sich künftig an den Kriterien für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten aus der EU-Taxonomie-Verordnung orientieren. Zudem macht die Europäische Kommission im Zuge der Überarbeitung der Richtlinie für die Reduzierung der Kosten für den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation deutlich, dass der Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen künftig im Einklang mit den Zielen des Europäischen Grünen Deal stehen sollte.

Der Glasfaserausbau kann einen Beitrag zur Erreichung jener Ziele leisten und wird im Finanzmarkt oftmals bereits als eine nachhaltige Investition begriffen. Und das aus gutem Grund: Laut einer Studie des Umweltbundesamtes sind Glasfaserkabel im Vergleich zu anderen elektronischen Kommunikationsnetzen am energieeffizientesten und können somit zu einer deutlichen Verringerung der CO2-Emissionen im IKT-Sektor beitragen. Im Sinne einer nachhaltigen Investition und einem Beitrag zu dem Klimazielen sollte der Ausbau von Glasfasernetzen primär vorangetrieben werden. Dabei sollte auch darauf geachtet werden, dass Nachhaltigkeitsaspekte beim Ausbau der Glasfasernetze selbst künftig noch stärker im Fokus stehen.

Die Kernforderungen stellen die Grundsatzpositionen des BDEW für den Ausbau von Breitbandnetzen auf und sollen der nächsten Bundesregierung als Orientierung für ihre telekommunikationspolitische Ausrichtung dienen. 

Hintergrund

Seit Anfang des Jahres nimmt Telekommunikation und Breitband einen noch höheren Stellenwert beim BDEW ein als zuvor. Der steigenden Bedeutung des Themenfeldes für zahlreiche BDEW-Mitgliedsunternehmen ist die Hauptgeschäftsstelle mit dem Aufbau eines eigenen Fachgebiets für Telekommunikation und Breitband begegnet. Im Zuge des Aufbaus des Fachgebiets wurde eine Projektgruppe „Telekommunikation und Breitband“ einberufen, in der das Positionspapier mit Kernforderungen für einen nachhaltigen Breitbandausbau erarbeitet wurde.

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