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BDEW zur EnSiG-Novelle:

Dominoeffekte im Energiemarkt müssen unter allen Umständen vermieden werden

Der Gesetzgeber hat angesichts der rückläufigen Gasimportmengen aus Russland eine erneute Novellierung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem ein Umlageverfahren für die Weitergabe von Ersatzbeschaffungskosten in der Gaslieferkette sowie Stabilisierungsmaßnahmen für in Not geratene Unternehmen. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Bei erheblich reduzierten oder ausbleibenden Gasimportmengen nach Deutschland kann die Situation eintreten, dass Gasversorger nicht die langfristig gekauften Gasmengen erhalten, sondern zu den aktuell sehr hohen Großhandelspreisen Ersatz beschaffen müssen. Es besteht dann das Risiko, dass Energieversorger diese dann extrem teuren Zukäufe finanziell nicht mehr stemmen können und letztlich die Gewährleistung der Energieversorgung bedroht wäre.  Es ist daher gut, dass der Gesetzgeber mit der Novelle des Energiesicherungsgesetzes nun zusätzliche Instrumente geschaffen hat, um Unternehmen in dieser Situation unterstützen und den Markt stabilisieren zu können. 

Besonders positiv ist, dass das Gesetz der Bundesregierung die Möglichkeit eröffnet, anstelle einer in der Praxis kaum umsetzbaren gesetzlichen Preisanpassungsregel eine Kostenweitergabe für Ersatzbeschaffungskosten in der Lieferkette über eine Umlage einzuführen (Saldierte Preisanpassung). So können die zusätzlichen Kosten solidarisch auf alle Gaskunden verteilt und die Mehrbelastung könnte zeitlich gestreckt werden. Der BDEW hat sich im Vorfeld ausdrücklich für die Einführung einer Umlage eingesetzt. Wichtig ist allerdings, dass die Politik auch bei Nutzung dieses Instrumentes im Auge behält, dass insbesondere einkommensschwache Haushalte nicht zu stark belastet werden.

Zusätzlich sind im Gesetz Stabilisierungsmaßnahmen des Bundes für Energieunternehmen verankert, die in wirtschaftliche Probleme geraten. So soll zeitlich befristet die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen bei Unternehmen der Kritischen Infrastruktur im Energiesektor durch den Bund erleichtert werden. Dies ist eine wichtige Maßnahme, um in Not geratene Unternehmen schnell und effektiv zu unterstützen. Es ist entscheidend, dass die Bundesregierung hier gleich am Anfang der Lieferkette ansetzt: Die Handlungsfähigkeit der Gas-Importeure muss bei Bedarf sehr kurzfristig gesichert werden, damit sie die erforderlichen Gasersatzmengen trotz extrem steigender Börsenpreise beschaffen und liefern können. Dominoeffekte im Energiemarkt müssen unter allem Umständen vermieden werden, da sonst die Energieversorgungssicherheit nicht aufrecht erhalten werden kann.

Die Bundesregierung hat in den vergangenen Wochen und Monaten die sehr schwierige Lage der Energiewirtschaft sehr verantwortungsvoll begleitet. Es ist wichtig, die Energieversorgungsunternehmen bei der Bewältigung der einseitigen Gaslieferkürzungen Russlands zu unterstützen und den deutschen sowie europäischen Gasmarkt zu schützen.“

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