Aufgrund des Beschlusses BK6-21-282 der Bundesnetzagentur sind alle Marktpartner der Sparte Strom ab 1. Oktober 2023 mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten zum 1. April 2024 verpflichtet, die Marktkommunikation über den Übertragungsweg AS4 (Applicability Statement 4) durchzuführen.
Um den Markt bei der weiteren Umsetzung zu unterstützen, hat der BDEW einen FAQ erarbeitet.