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Arbeiten zur Einrichtung der "Nationalen Informationsplattform" beginnen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat im Weißbuch und im Entwurf des Strommarktgesetzes die Einrichtung einer nationalen Infomationsplattform (NIP) bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorgeschlagen. Das Ziel der NIP ist die Stärkung der Transparenz des deutschen Strommarktes für interessierte Bürgerinnen und Bürger. Der BDEW ist dazu im engen Austausch mit dem BMWi und der BNetzA. Der BDEW setzt sich dafür ein, zusätzlichen Aufwand für die Marktteilnehmer im Zuge der Einrichtung der NIP zu vermeiden.

Die NIP soll im Juli 2017 online gehen und relevante Strommarktdaten für Deutschland systematisch aufbereiten und für die interessierte Öffentlichkeit anwenderfreundlich darstellen. Ein einfacher Zugang zu relevanten Informationen trägt aus Sicht des Gesetzgebers zu einer sachlichen Diskussion über die Energiewende, den Strommarkt 2.0 und den Netzausbau bei. Zudem soll die NIP auch der Fachöffentlichkeit als qualitativ hochwertige Datenquelle dienen.

Im Entwurf des Strommarktgesetzes ist die Einrichtung der NIP im § 111d des EnWG verankert. Vorerst sollen auf der NIP (bis 1. Juli 2017) nur Daten veröffentlicht werden, die bereits auf der ENTSO-E Plattform EMFIP (Transparency Platform) und auf der EEX Transparenzseite veröffentlicht und, soweit möglich, dort abgerufen werden. § 111d  Absatz 4 EnWG-E umfasst zudem die Ermächtigung für die BNetzA, Martkteilnehmer per Festlegung zur Übermittlung weiterer Daten zu verpflichten.

Der BDEW hatte in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Strommarktgesetzes (LINK) die Einrichtung der Plattform als überflüssig abgelehnt, weil bereits eine Vielzahl von Plattformen den Marktteilnehmern ausreichende Informationen zur Verfügung stellt und die neue Plattform mit weiteren Datenabfragen bei den Unternehmen verbunden sein kann. Mittlerweile stellte das BMWi zu den Zielen der Plattform vor allem die Verbesserung der gesellschaftlichen Akzeptanz der Energiewende heraus. Die Plattform richtet sich daher insbesondere an Bürger, Fachöffentlichkeit, politische Entscheidungsträger und die Wissenschaft.

Folgende konkrete Verbesserungen sollen durch die NIP erreicht werden:

  • Entscheidungen der Bundesregierung und die Gesetzgebung im Zusammenhang mit der Energiewende sollen durch die NIP basierend auf Zahlen und Fakten flankiert und erklärt werden.

  • Grundlegende Zusammenhänge und Entwicklungen im Strommarkt sollen für den interessierten Bürger mit interaktiven Grafiken sowie Erläuterungen adressatengerecht erklärt werden. Weiterführende Artikel, die z.B. aktuelle Entwicklungen aufgreifen oder spezielle Schwerpunkte erläutern, können jederzeit auf der NIP veröffentlicht und mit Daten und Grafiken belegt werden. 

  • Für weiterführende Auswertungen durch Dritte stehen umfassende, reale und aktuelle Daten aus dem Strommarkt zur Veranschaulichung und zum Download bereit.


Bei der Konzeption der Informationsplattform bindet die Bundesnetzagentur die Übertragungsnetzbetreiber und ggf. weitere Datenlieferanten ein. Dadurch sollen der durch die Datenübermittlung entstehende Aufwand gering gehalten und eine hohe Datenqualität sichergestellt werden.

Vor allem geht es um die Daten der Stromerzeugung, der Last, der Menge der Ex- und Importe von Elektrizität, der Verfügbarkeit von Netzen und Energieerzeugungsanlagen sowie zu Kapazitäten und der Verfügbarkeit von grenzüberschreitenden Verbindungsleitungen. Aufgrund der ambitionierten zeitlichen Vorgabe des Gesetzes ist der Implementierungsprozess in mehrere Ausbaustufen unterteilt:

1. Ausbaustufe

In der 1. Ausbaustufe wird die Plattform bis zum 1. Juli 2017 technisch implementiert und mit breiten Basisinformationen befüllt, die sich an bestehenden EU-Veröffentlichungspflichten orientieren.

2. Ausbaustufe

In der 2. Ausbaustufe soll die Plattform bis zum Jahr 2018 um weitere Datenkategorien erweitert werden, die für die Information der breiten Öffentlichkeit relevant sind. Ziel soll es sein, zu einer umfassenden Datenveröffentlichung zu gelangen, die alle Aspekte des deutschen Strommarktes abdeckt. Weiterhin soll die Informationsplattform, basierend auf den Rückmeldungen der Nutzer und Datenmelder, technisch und inhaltlich weiter verbessert und ausgebaut werden.

Die BNetzA arbeitet derzeit an dem Konzept für die Informationsplattform und hat dieses am 4. Dezember 2015 mit dem BDEW diskutiert.

Der BDEW sieht die Gefahr, dass- je nach Umsetzung- neue Meldewege und Formate erforderlich werden. Das würde zu neuen und überflüssigen Kosten führen. Um dieser Gefahr zu begegnen, wollen auch das BMWi und die BNetzA grundsätzlich Daten nutzen, die schon anderweitig vorliegen oder veröffentlicht werden. Der BDEW wird sich weiter dafür einsetzen, zusätzlichen Aufwand für die Marktteilnehmer zu vermeiden und sein Know-How bei der Erklärung der Energiewende und der damit verbundenen Kommunikation in die Entwicklung der Plattform einbringen. Anfang 2016 soll die entsprechende Ausschreibung für die Programmierung der Plattform beginnen.


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