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EMIR: Ab 12. Februar 2014 müssen Derivate an ESMA gemeldet werden

Am 16. August 2012 trat die EU-Verordnung "EMIR" zur Regulierung des außerbörslichen Handels mit Derivatprodukten in Kraft. Die Pflichten, die nichtfinanzielle Gegenparteien berücksichtigen müssen, werden seitdem schrittweise wirksam. Mit dem Wirksamwerden der Meldepflicht für alle Derivate folgt am 12. Februar 2014 der nächste große Schritt. Dann müssen Derivate an die von der EU-Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) genehmigten Transaktionsregister gemeldet werden. In diesem Zusammenhang ist es für alle BDEW-Mitgliedsunternehmen wichtig zu klären, ob Geschäfte von dieser Pflicht betroffen sind. Seit dem 15. März 2013 müssen nichtfinanzielle Unternehmen bereits den Wert der OTC-Derivate-Position für den Clearing-Schwellenwert prüfen, und seit dem 15. September 2013 müssen die für diese OTC-Derivate vorgeschriebenen Risikominimierungstechniken angewendet werden.

Die ESMA hat am 7. November 2013 vier Transaktionsregister für die Derivateregulierung EMIR zugelassen. Neben DTCC und Regis-TR, die im Vorfeld als aussichtsreichste Kandidaten gehandelt worden waren, haben auch UnaVista sowie das polnische Transaktionsregister KDPW die Zulassung erhalten. Die Lizenz trat am 14. November 2013 in Kraft. Weitere Transaktionsregister sollen sich derzeit noch im Zertifizierungsprozess befinden. Mit der Entscheidung ist nun klar, dass die Meldung von Derivaten ab dem 12. Februar 2014 für Unternehmen verpflichtend wird. Sie gilt für die fünf Assetklassen Kredit-, Zins-, FX-, Rohstoff- und Aktien-Derivate. Damit herrscht formal nun Klarheit für das weitere Verfahren. Andererseits gibt es auch keine Hoffnung mehr auf eine erneute Verschiebung der Meldepflicht.

Zur Prüfung, welche Geschäfte von der Meldepflicht betroffen sind, kann das vom BDEW erstellte Glossar zur EMIR als Leitfaden dienen. In Kapitel 2.4 werden die Begriffe Derivat und OTC-Derivat anhand der Finanzmarktrichtlinie (MiFID) erklärt. Die Finanzmarktrichtlinie gilt bereits seit 2004, hat aber durch den Bezug zur EMIR auch Bedeutung für die BDEW-Mitgliedsunternehmen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat zum Verständnis der Definition von Finanzinstrumenten Mitte 2012 ein Merkblatt veröffentlicht, in dem Hinweise zu Finanzinstrumenten zusammengefasst werden. Für die Energiewirtschaft von besonderer Bedeutung ist die Abgrenzung der Derivate von physischen Geschäften mit Strom und Gas. Während Derivate im Rahmen der EMIR ab dem 12. Februar 2014 gemeldet werden müssen, müssen Geschäfte in Strom und Gas im Rahmen der EU-Verordnung REMIT wahrscheinlich erst im zweiten Halbjahr an die EU-Agentur ACER gemeldet werden.

Da die Meldung an die ESMA alle Derivate betrifft, müssen auch Termingeschäfte an den Energiebörsen, die laut der MiFID Finanzinstrumente sind, gemeldet werden. Zudem müssen außerbörsliche Termingeschäfte geprüft werden, ob diese an einem multilateralen Handelssystem (Multilateral Trading Facility [MTF]) gehandelt werden, da der Handel an einer solchen Plattform ebenfalls dazu führt, Termingeschäfte zu Finanzinstrumenten laut MiFID werden zu lassen. Um zu prüfen, ob ein Handelsplatz als ein solches multilaterales Handelssystem zu werten ist, sollten Marktteilnehmer entweder den Handelsplatz direkt fragen oder können dies über die offizielle und regelmäßig aktualisierte Webseite der ESMA prüfen.

Im Energiegroßhandel nutzen viele Marktteilnehmer auch Brokerplattformen, die ihren Unternehmenssitz in Großbritannien haben. Derzeit prüft die Financial Conduct Authority (FCA), die zuständige britische Aufsichtsbehörde, ob physische Geschäfte (sog. Energy Transactions), die an diesen Brokerplattformen geschlossen wurden, als Finanzinstrumente zu betrachten sind. Diese Prüfung soll bis zum 12. Februar 2014 dauern.

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